KZBV unterzeichnet Letter of Intent
"Wir wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen gemeinsam voranbringen", betont Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Digitale Lösungen müssen dabei immer einen nachhaltigen und erkennbaren Nutzen für alle Beteiligten haben."
Eine elektronische Patientenakte, die diesem Anspruch gerecht werden soll, müsse daher auf breite Akzeptanz stoßen und unnötige Bürokratie beseitigen. Dafür bedürfe es zunächst der Definition einheitlicher Schnittstellen, Standards und Bedienoberflächen für den Datenaustausch.
Pochhammer: "Der Selbstverwaltung muss es möglich sein, Standards und Formate sowohl für die vertrags(zahn)ärztliche sowie auch für die sektorenübergreifende Versorgung verpflichtend vorzugeben. Für die Digitalisierung im Sinne von Patienten und Praxen ist diese Einigung bei der weiteren Umsetzung der ePA deshalb ein starkes Signal.“
Die Unterzeichner der Absichtserklärung fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die vereinbarten Vorgehensweisen durch entsprechende Rechtsgrundlagen zu unterstützen. Die elektronische Patientenakte soll allen Versicherten bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen und ist integraler Bestandteil der Telematikinfrastruktur.
Drei Bereiche für die ePA
Drei Bereiche für die ePA
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