Labore kritisieren Aufnahme der Zahnärzte in Testverordnung
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Stand: 5. Dezember 14:30 Uhr
Die neue Corona-Testverordnung sei in ihrer Umsetzung noch nicht in der Versorgung angekommen, so dass die dort getroffenen Festlegungen noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten, teilt der ALM mit.
"Zahnärzte und Tierärzte müssen den gleichen Vorgaben unterliegen wie vertragsärztlich tätige Labore"
Eine "Herausforderung" sieht ALM-Vorstand Evangelos Kotsopoulos darin, dass nun weitere Leistungserbringer wie Zahnärzte und Tierärzte in die Rechtsverordnung aufgenommen wurden: „Das geht am Bedarf vorbei. Selbiges gilt auch für die seit Sommer verfügbaren Antikörpertests, für die es gar keinen Versorgungsengpass gibt.“
„Ein Antikörpertest kann qualitätsgesichert am besten durch einen Immunoassay erfolgen, der in einem fachärztlichen Labor durchgeführt wird“, bekräftigt der stellvertretende ALM-Vorsitzende Prof. Jan Kramer. Für die Sicherheit in der Patientenversorgung sei es dringend erforderlich, dass Zahnärzte und Tierärzte den gleichen Vorgaben unterliegen wie vertragsärztlich tätige Labore.
"Das heißt: Einhaltung des Medizinprodukterechts, Erfüllung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen, Teilnahmepflicht an Ringversuchen als Voraussetzung zur Vergütung, persönliche Leistungserbringung mit ärztlicher Gesamtverantwortung und medizinischer Validierung von Befunden, sowie Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes mit Umgangsgenehmigung und Beachtung des Meldewesens sowie der Anbindung an die Corona-Warn-App."
"Weitere Leistungserbringer führen nicht zu höheren Kapazitäten"
Unklar bleibe laut Kotsopoulos auch, woher die weiteren PCR-Testkapazitäten kommen sollen, wenn bereits die fachärztlichen Labore bei den internationalen IVD-Herstellern an die Grenzen der Lieferfähigkeit von Gerätesystemen, Reagenzien und weiteren Verbrauchsmaterialien stoßen.
„Vor dem Hintergrund der ebenfalls knapp werdenden Testressourcen im PCR-PoC-Bereich - Point of Care-Gerätesysteme für Notaufnahmen, Rettungsstellen oder für Kleinserien für Alten- und Pflegeheime - stellt sich auch die Frage, ob es jetzt richtig und sinnvoll ist, den Kreis der Leistungserbringer zu erweitern", betont der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. Dadurch würden medizinisch wichtigen Einrichtungen Testkapazitäten entzogen, "was aus unserer Sicht nicht im Sinne der Nationalen Teststrategie und der dort festgelegten Priorisierungen sein kann".
Insgesamt lag die Auslastung der Labore laut ALM zuletzt bei 73 Prozent.
KW 48: 1.235.607 durchgeführte SARS-CoV-2-PCR-Tests
KW 48: 1.235.607 durchgeführte SARS-CoV-2-PCR-Tests
Seit Anfang März führt der ALM mit den Behörden auf Bundesebene eine Datenerhebung zur SARS-CoV-2-Diagnostik durch, an der sich aktuell 167 Labore aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligen, die etwa 90 Prozent des aktuellen Corona-Testgeschehens repräsentieren. Die Ergebnisse werden an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt und dort mit zusätzlichen Daten zusammengeführt. Die Gesamtübersicht wird im RKI-Lagebericht veröffentlicht.