Gesundheitsministerkonferenz (GMK)

Länder fordern Initiative gegen iMVZ – auch in der Zahnmedizin

pr
Die Gesundheitsministerkonferenz will eine Initiative zu investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) im Bundesrat starten. Die beträfe auch Fremdinvestoren in zahnärztlichen MVZ.

Aufgrund fortschreitender Investorentätigkeit im Bereich der medizinischen Versorgungszentren sehen die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern dringenden Handlungsbedarf. Sie wollen im Bundesrat eine gemeinsame Initiative starten. Auf ihrer Konferenz am 22. und 23. Juni in Magdeburg plädierten sie dafür, den Einfluss von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einzuschränken. In ihrem Beschluss benennen sie explizit die Zahnmedizin.

Sie fordern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG), „ in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder auch im Bereich des Beruferechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb Zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen”, heißt es.

Zahnärzteschaft begrüßt die klare Positionierung der Gesundheitsministerkonferenz

DieKassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)und dieBundeszahnärztekammer (BZÄK)begrüßen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) uneingeschränkt. „Die Probleme für die Patientenversorgung durch iMVZ sind seit Jahren bekannt”, sagte der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV,Dr. Wolfgang Eßer. „Unsere detaillierten Analysen belegen die sehr dynamische und besorgniserregende Entwicklung. Immer mehr versorgungsfremde Großinvestoren und Hedgefonds dringen in die zahnärztliche Versorgung. Die Gefahren für die Patientenversorgung sind durch Gutachten klar belegt. Mit dem Beschluss legt die GMK erneut den Finger in die Wunde und fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die Probleme anzupacken. Wir stehen hinter den konkreten Regelungsvorschlägen der GMK.” Die Fakten und Lösungsvorschläge lägen auf dem Tisch, erklärte Eßer an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gerichtet: „Handeln Sie, bevor es zu spät ist.”

BZÄK-PräsidentProf. Christoph Benzzeigte sich erleichtert, dass die Gesundheitsministerinnen und -minister mit so großem Nachdruck darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Zahnheilkunde schnell gestoppt werden muss. Benz: „Zahnmedizin darf nicht zur Industrieware mit Umsatzdruck auf angestellte junge Kolleginnen und Kollegen werden. Die Regelungsvorschläge der GMK sind dazu geeignet, diesem gefährlichen Trend Einhalt zu gebieten.” Nach diesem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder liege der Ball nun im Bundesgesundheitsministerium, erklärte Benz. Dieses sollte schnell aktiv werden, um eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter nachhaltig zu beschädigen.

Ferner soll das Bundesgesundheitsministerium prüfen, wie die Thematik auch im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und eine vergleichende Regelung in der Bundesärzteordnung verankert werden kann. Das BMG soll außerdem prüfen, ob zur Steigerung der sektorenübergreifenden Verzahnung und zur Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren bei Neugründung auch weitere gesetzliche Erforderlichkeiten in das Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 1b SGB V) eingeführt werden sollen. Vorgeschlagen wird ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk (gegebenenfalls mit Ausnahmen für Planungsbereiche mit festgestellter bestehender oder drohender Unterversorgung).

Ziel ist die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen

Bereits auf der 94. Gesundheitsministerkonferenz im November 2021 hatten die Minister das BMG aufgefordert, eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten (was bisher noch nicht geschehen ist). Sie fordern jetzt weiter, dass diese Arbeitsgruppe – unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zum Versorgungsgeschehen und unter Beachtung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter – eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs von MVZ prüfen und Vorschläge dazu vorlegen soll.

Ziel sei es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können, betonten die Ministerinnen und Minister in ihrem Beschluss. Die noch zu bildende Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll in diese Vorschläge auch die von ihnen dargelegten Erwägungen einfließen lassen.

Angestrebt ist eine gemeinsame Initiative der Länder im Bundesrat, heißt es in dem Beschluss abschließend.

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