Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Lungenkrebs-Früherkennung wird Kassenleistung

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Medizin
Lungenkrebs-Früherkennung wird bei starken Raucherinnen und Rauchern voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Ziel ist es, eine Krebserkrankung frühzeitig zu erkennen, zeitnah die Behandlung zu ermöglichen und so die Überlebenschancen der Betroffenen zu erhöhen. Das Screening-Angebot kann voraussichtlich ab April 2026 in die Versorgung kommen, sofern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss nicht beanstandet und auch die Versicherteninformation vorliegt, teilte der G-BA mit.

Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens 25 Jahre geraucht hat

Am Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomografie (NDCT) können aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte, die mindestens 25 Jahre geraucht haben – wobei der Zigarettenkonsum noch andauert oder vor weniger als 10 Jahren beendet wurde. Der Umfang muss rechnerisch mindestens 15 Packungsjahre ergeben. Beispielsweise entspricht das Rauchen von 20 Zigaretten pro Tag über ein Jahr lang einem Packungsjahr.

Die NDCT ist ein bildgebendes Verfahren, das für die Früherkennung von Lungenkrebs geeignet ist. Die Bildqualität ist trotz der verringerten Strahlendosis ausreichend. Grundsätzlich besteht die Gefahr sogenannter falsch-positiver Befunde. Um zu vermeiden, dass aus den NDCT-Aufnahmen fälschlicherweise ein Erkrankungsverdacht abgeleitet wird, müssen die am Lungenkrebs-Screening teilnehmenden Radiologinnen und Radiologen besondere Qualifikationen haben. Zudem sind qualitätssichernde Anforderungen an das CT-Gerät, den Befundarbeitsplatz und die verwendete Software zur computerassistierten Detektion definiert.

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