Tariferhöhung

Mehr Geld für ZFA zum 1. Juli

ck/pm
Praxis
Zum 1. Juli tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear drei Prozent.

Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart, meldet der Verband der medizinschen Fachberufe (VmF). Der Vertrag hat demnach eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Damit liege der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro.

Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist demnach es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.

Insgesamt geht es mit dem Arbeitsmarkt laut VmF wieder bergauf: Im April 2021 kamen auf eine offene Stelle statistisch 0,9 arbeitslose ZFA. In Sachsen-Anhalt waren es 0,6, in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 0,7. Die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 liege jedoch noch 13,3 Prozent unter der von 2019.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.