Mehr Schutz für Rettungsdienste und Notaufnahmen
„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von physischen und psychischen Angriffen“, heißt es auf der BMJ-Website. Eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) soll dem entgegenwirken.
Geplant sind längere Freiheitsstrafen
In diesem Sinne sieht der nun vorgelegte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstiger dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten“ in Paragraph 113 Absatz 2 StGB unter anderem diese Ergänzung vor: Zum Schutz von beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie Mitarbeitenden von Rettungsdiensten, ärztlichen Notdiensten oder Notaufnahmen soll zukünftig „auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann“.