Mindestlohn erhöht sich auf 12 Euro
Die zweite Erhöhung des Mindestlohns gilt ab Oktober. Mit der Mindestlohnerhöhung ändert sich das Arbeitsstundenkontingent für geringfügig Beschäftigte beziehungsweise Mini-Jobber. Sie dürfen dann noch 43 Stunden pro Monat beziehungsweise gut zehn Stunden in der Woche arbeiten. Das sollte als Nachtrag im Arbeitsvertrag festgehalten werden, rät der Steuerberater Bernhard Fuchs Praxisbetreibern.
Ziel der Bundesregierung hinter der Anhebung des Mindestlohns ist es, dass Arbeit gerechter bezahlt wird. Das Lohnplus sei für viele Menschen in Deutschland „möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben”, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag gesagt.