Gesundheitspolitik der Ampel

Nationaler Präventionsplan im Fokus

pr
Einen Aufbruch in eine „moderne sektorenübergreifende Gesundheitspolitik“ signalisieren SPD, Grüne und FDP. In einem Arbeitspapier formulieren sie ihre Pläne, die in einem möglichen Koalitionsvertrag einfließen sollen. Ein starker Fokus liegt auf der Prävention.

Das jetzt bekannt gewordene sechsseitige Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit ist noch nicht endgültig. Es enthält eine Vielzahl von Eckpunkten, in denen die möglichen Ampelkoalitionäre ihre Pläne zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens konkretisiert haben. Das Papier soll in die Abschlussverhandlungen zum Koalitionsvertrag mit einfließen.

Ausgewählte Kernaussagen:

  • Prävention: Die Primär- und Sekundärprävention soll gestärkt und das Präventionsgesetz weiterentwickelt werden. Geplant ist ein Nationaler Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete zum Beispiel zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden.

  • Bürokratieabbau: Durchforstet werden sollen das Sozialgesetzbuch (SGB V) und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket sollen Hürden für eine gute Versorgung der Patienten abgebaut werden. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen sollen kenntlich gemacht werden.

  • Digitalisierung: Regelhaft sollen telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung greifen. Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll beschleunigt sowie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) schneller ausgebaut werden. Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik soll zu einer digitalen Gesundheitsagentur ausgebaut werden.

  • Approbationsordnung: Die Approbationsordnung der Mediziner soll mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet werden.

  • Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD): Beim Pakt für den ÖGD sollen die Einstellungsfristen verlängert werden, an die Sozialpartner soll appelliert werden, einen eigenständigen Tarifvertrag zu schaffen. Die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD sollen bereitgestellt werden.

  • Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am Bundesgesundheitsministerium auf, in dem die Aktivitäten im Public Health-Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind. Das Robert-Koch-Institut (RKI) soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.

  • Sektorenübergreifende Versorgungsplanung: Innovative Versorgungsformen sollen gestärkt werden. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote (wie etwa Gesundheitskioske) greifen. Im ländlichen Raum sollen Angebote durch Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen ausgebaut werden.

  • Notfallversorgung: Bei der Notfallversorgung soll es integrierte Notfallzentren geben, die eng in Ko­operation von Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und Krankenhäusern betrieben werden sollen.

  • Budgetierung: In unterversorgten Regionen soll die Budgetierung der ärztlichen Honorare für den hausärztlichen Bereich aufgehoben werden.

  • Kommunale MVZ: Geplant ist die erleichterte Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweitpraxen.

  • Reform des G-BA: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll reformiert werden, Entscheidungen sollen beschleunigt und Patientenvertreter, Pflege- und Gesundheitsberufe sollen neue Mitsprachemöglichkeiten erhalten.

  • Gendermedizin: Berücksichtigt werden sollen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei der Gesundheitsförderung und Prävention und in der Forschung. Die Gendermedizin soll Teil des Medizinstudiums und der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Gesundheitsberufe werden.

  • UPD: Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) soll in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt werden.

  • Behandlungsfehler: Bei Behandlungsfehlern soll die Stellung der Patienten im bestehenden Haftungssystem gestärkt werden. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege aus SPD, Grüne und FDP gehen ferner auch ausführlich auf den Bereich Pflege (etwa der Stärkung der Pflegefachkräfte mit Geldanreizen) und auf den Krankenhausbereich ein. Offen sind derzeit noch Angaben über finanzielle Auswirkungen der Ampel-Pläne.

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