Neue Positionen für die zahnmedizinische Versorgung Pflegebedürftiger

ck/pm
Ab 2013 gibt es zusätzliche Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen. Darauf haben sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband gestern in Berlin geeinigt.

Schon ab dem kommenden Jahr wird im GKV-Leistungskatalog eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz implementiert, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst.

Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen im Bewertungsausschuss zufrieden. "Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können", erläuterte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer.

Eine wichtige Etappe ist geschaftt

Nach konstruktiven Gesprächen habe man eine gute Einigung erzielt, denn mit den vereinbarten Leistungen werde die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. Eßer: "Bisher war sie vor allem durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten getragen. Jetzt gibt es für diese Patienten einen verbrieften Anspruch auf aufsuchende Betreuung. Damit haben wir eine wichtige Etappe in der Umsetzung unseres zahnärztlichen Versorgungskonzeptes für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft.“

"Wir wollen und müssen uns in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtzeitig auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger einstellen", erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg.

Wenn der Patient nicht zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen

Das gelte auch für den zahnärztlichen Sektor. Stackelberg: "Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen. Dafür haben wir jetzt eine solide Grundlage geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern.“

Die neuen Leistungen sollen ab April 2013 zur Verfügung stehen. Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im SGB V. Der Bewertungsausschuss Zahnärzte und Krankenkassen ist für die genaue Beschreibung neuer Leistungen und ihre Honorierung zuständig.

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