Statistisches Bundesamt

Neuer Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen erreicht

Susanne Theisen
Gesellschaft
Die deutschen Jugendämter stellten im Jahr 2022 fast 62.300 Fälle von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung oder Gewalt fest, meldet das Statistische Bundesamt. Das waren 2.300 mehr als im Jahr zuvor.

Dabei seien die akuten, also eindeutigen, Fälle von Kindeswohlgefährdung um 10 Prozent vergleichsweise stark auf 33.400 Fälle gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 2. August 2023 unter Berufung auf die Jugendämter mit. Diese hatten im Vorfeld insgesamt 203.700 bei ihnen eingegangene Hinweismeldungen auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen geprüft.

In weiteren 68.900 Fällen habe nach Einschätzung der Jugendämter zwar keine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt vorgelegen, wohl aber ein erzieherischer Hilfebedarf bestanden.

Es trifft vor allem jüngere Kinder

Etwa vier von fünf (79 Prozent) aller 62.300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als acht Jahre (47 Prozent). Bis zum Alter von elf Jahren waren Jungen etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen.

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 Prozent) hatten laut Destatis die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In mehr als einem Drittel der Fälle (35 Prozent) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 Prozent der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in fünf Prozent Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden.

Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 Prozent aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist laut Destatis in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 16 Prozent gelegen.

Nur zwei Prozent der Betroffenen meldeten sich selbst

Die knapp 203.700 Gefährdungseinschätzungen erreichten die Jugendämter aus diversen Richtungen: Knapp ein Drittel (30 Prozent) der zu prüfenden Fälle wurden von der Polizei oder den Justizbehörden gemeldet. Rund ein Viertel (23 Prozent) der Hinweise kam aus der Bevölkerung, beispielsweise von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Es folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe sowie Erziehungshilfe (13 Prozent). In 11 Prozent der Fälle gaben die Schulen den Hinweis, in sieben Prozent waren es die Eltern. Nur in zwei Prozent der Fälle meldeten sich die betroffenen Minderjährigen selbst.

Was tun bei Verdachtsfällen in der Zahnarztpraxis?

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf ihrer Website Informationen zusammengestellt, wie Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams vorgehen können, wenn sie in ihrer Praxis Kinder, Jugendliche oder Erwachsene behandeln, bei denen sie Anzeichen für eine Gefährdung feststellen.

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