Neues Infektionsschutzgesetz noch vor der Sommerpause
Die Pandemie verlaufe in Wellen, erklärten die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern auf ihrer Sonderkonferenz am 1. Juli. Der Bund werde gebeten, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwehr einer neuen Coronawelle sowie weiterer saisonaler Krankheiten zu ergreifen und die Länder hierbei angemessen zu beteiligen, formulierten sie in einem Beschluss. Die Maßnahmen sollten entsprechend der jeweiligen Infektionslage stufenweise umgesetzt werden können.
Sie fordern von der Bundesregierung, noch vor der Sommerpause einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen. Den Ländern sollten dadurch effektive sowie rechtssicher handhabbare Befugnisse eingeräumt werden. Der vom Bundesgesundheitsministerium vor kurzem vorgelegte Entwurf einer Formulierungshilfe eines COVID-19-Schutzgesetzes klammere die erforderlichen Änderungen von Befugnissen im Infektionsschutzgesetz bewusst aus, kritisieren sie. Die Länder bräuchten aber rasch Gewissheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um auf ein verändertes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren zu können.
Die Forderung: Länder sollten Testpflichten anordnen können
Als Basismaßnahmen hält die Gesundheitsministerkonferenz vor allem die Möglichkeit einer Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2–Maske) und von Abstandsgeboten in Innenräumen für erforderlich. Die Länder sollten Testpflichten vor allem für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können.
Ferner soll Einrichtungen und Betreibern vorgegeben werden können, Hygienekonzepte unter Berücksichtigung von Rahmenhygienekonzepten auszuarbeiten. Sollten diese Basismaßnahmen nicht ausreichen, müssten weitere Eindämmungsmaßnahmen möglich werden. Hierzu zählten unter anderem Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.
Kapazitätsbeschränkungen oder das Verbot von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die nicht der zwingenden Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Lebens dienen, sollten, wenn irgend möglich vermieden werden, betonten die Minister weiter. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen habe oberste Priorität.
Dennoch müssten auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen, verlangten sie. Diese Maßnahmen sollten dann angeordnet werden können, wenn in dem betroffenen Land eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten sei oder unmittelbar bevorstehe.
Es braucht schleunigst volldigitalisierte Meldewege
Verlässliche und zeitnahe Daten zur Kapazität, zur Belastung der Krankenhäuser und zum Pandemiegeschehen seien unerlässlich, heißt es in dem Beschluss weiter. Der Bund werde gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen sowie volldigitalisierte Meldewege zu implementieren.
Ferner fordert die Ministerrunde, zeitnah Klarheit über eine Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen zu schaffen, die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu stärken. Auch entsprechende Medikamente zur Therapie von COVID-19 sollten rechtzeitig sichergestellt werden.
Aus Sicht der Ministerrunde sollte die Versorgung vorzugsweise über den Regelvertriebsweg erfolgen. Die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte spielten eine führende Rolle bei der frühzeitigen Versorgung der Patienten und könnten damit das Risiko einer stationären Behandlung reduzieren, heißt es in ihrem Beschluss.