Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Neues Informationsportal für Gesundheits-Apps ist online

mg/pm
Gesellschaft
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat das Portal www.kvappradar.de in Betrieb genommen. Es bietet Ärzten die Möglichkeit, sich über rund 3.300 Gesundheits-Apps aus allen Fachdisziplinen zu informieren – und auszutauschen.

Im Testbetrieb haben zunächst nur registrierte Ärzte sowie und Psychotherapeuten die Möglichkeit, Informationen abzurufen.Sie  können ab sofort eine Kommentar- und Bewertungsfunktion im KV-App-Radar nutzen, um Erfahrungen auszutauschen und einzelne Apps zu kommentieren.

"Das ermöglicht der Ärzteschaft, auf die Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten nach mehr Beratung zu Gesundheits-Apps und einer professionellen, medizinischen Einschätzung zu mobil gesammelten Gesundheitsdaten einzugehen. Zudem haben angemeldete Nutzergruppen die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps beim Zi anzufragen“, teilt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried mit.

Am beliebtesten sind Apps zur Prävention und Gesundheitsförderung

Aktuell sind rund 3.300 Gesundheits-Apps in der Datenbank katalogisiert. Sie sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Das Spektrum reicht von Lifestyle (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über Service (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zur Behandlung von Patienten (wie Auswertungen von Blutdruckwerten).

Zu den Top-Themen mit den höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“, meldet das Zi. Dies zeige nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

Der KV-App-Radar soll perspektivisch auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) aufnehmen, also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Derzeit sind laut Zi fünf DiGAs verschreibungsfähig. Durch ihre Bewertungen sollen Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren können.

In einer zweiten Ausbaustufe soll das Zi-Portal auch für Patienten geöffnet werden.

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