NRW stuft Zahnärzte in Prio 1
Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat gestern Zahnärzte und ihr Personal, die in Schwerpunktpraxen vor allem COVID-Patienten behandeln oder in stationären Pflegeeinrichtungen im Einsatz sind, in die Priorisierungsgruppe 1 eingestuft. Damit stehen die Zahnmediziner und deren Mitarbeiter in einer Reihe mit dem Personal des stationären und ambulanten Gesundheitsdienstes.
Zuvor hatten die Landeszahnärztekammer Nordrhein und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein den dringenden Appell an das Gesundheitsministerium gerichtet, Zahnärzte aufgrund der Tätigkeit am offenen Mund der Patienten, der Freisetzung von Aerosolen bei Behandlungen und weil in den Pflegeeinrichtungen der Kontakt zu besonders zu schützenden Menschen besteht, die Impfung zu ermöglichen. Ab Mittwoch (10. Februar) werden Zahnärzte und das Personal mit dem Impfstoffs des Herstellers Astra-Zeneca immunisiert.