Nutzen von Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen ist unklar
Rückenschmerzen zählen zu den am weitesten verbreiteten Beschwerden und sind einer der häufigsten Gründe für Arbeitsunfähigkeit. Viele Patientinnen und Patienten setzen daher auf osteopathische Behandlungen als Selbstzahlerleistung, informiert der Medizinische Dienst Bund, der den sogenannten IGeL-Monitor betreibt.
Vor diesem Hintergrund hat das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors den Einsatz osteopathischer manueller Therapien bei akuten oder chronischen Kreuzschmerzen untersucht.
Nutzen bleibt unklar
Dabei konnte der Nutzen dieser Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) erneut nicht nachgewiesen werden. Bereits 2018 hatte der IGeL-Monitor Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen auf den Prüfstand gestellt und die Untersuchung mit dem Fazit „unklar“ abgeschlossen.
Für die erneute Untersuchung wurden zehn randomisierte kontrollierte Studien mit insgesamt 1.160 Teilnehmenden ausgewertet. Dabei habe es zwar einzelne Hinweise darauf gegeben, dass Osteopathie Beschwerden bei chronischen unspezifischen Kreuzschmerzen lindern könnte.
Allerdings sei die Aussagekraft dieser Ergebnisse sehr gering, hieß es. Zum einen hätten die zugrundeliegenden Studien methodische Schwächen. Zum anderen könnte ein sogenannter Publikation-Bias vorliegen. Das bedeutet, dass Studien mit positiven Ergebnissen häufiger veröffentlicht werden als Studien mit negativen Ergebnissen.
Schäden wurden aber auch nicht gefunden
„In der Gesamtschau ergibt sich daher kein nachweisbarer Nutzen der Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen“, heißt es. Zwei weitere neuere Einzelstudien hätten diese Einschätzung bestätigt. Hinweise auf Schäden durch osteopathische Behandlungen seien aber ebenfalls nicht gefunden worden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung nicht. Sie ist eine von den Versicherten selbst zu zahlende IGeL-Leistung. Pro Behandlungseinheit fallen in der Regel Kosten zwischen 80 und 150 Euro an; üblicherweise werden mehrere Behandlungen empfohlen. Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Behandlung jedoch freiwillig.
Der IGeL-Monitor wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben, der von den 15 Medizinischen Diensten in den Ländern getragen wird. Er bietet unter www.igel-monitor.de evidenzbasierte Gesundheitsinformationen und Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen in der ärztlichen Praxis.



169

