Krankenhausreform

Öffnungsklauseln für die Bundesländer

pr
Bei der geplanten Krankenhausreform sollen die Bundesländer mehr Flexibilität erhalten. Öffnungsklauseln sollen möglich sein, um die Versorgung zu sichern, allerdings nach bundesweiten Kriterien.

In einem Treffen der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“ vergangene Woche in Berlin haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, großzügige Ausnahmen bei den Versorgungsstufen (Levels) zuzulassen, in die die Krankenhäuser der Länder künftig eingeordnet werden sollen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich nach dem Treffen vor der Presse zuversichtlich, dass die von ihm geplante große Krankenhausreform von den Ländern mitgetragen werde. Von den Bundesländern geforderte Öffnungsklauseln sollten möglich sein, um die Versorgung zu sichern. Allerdings müssten die Kriterien bundesweit vorgegeben werden, forderte der Minister.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert derzeit über notwendige Reformen im Krankenhausbereich. Bis zur Sommerpause soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf für eine geplante große Krankenhausreform stehen. Zum jetzigen Treffen wurde kein formaler Beschluss gefasst, weitere Abstimmungen sollen auf Arbeitsebene und in weiteren Treffen erfolgen. Unter anderem sollen die bisherigen Fallpauschalen überarbeitet werden. Es ist geplant, die Krankenhäuser zukünftig in Levels einzuteilen – vom Maximalversorger wie Universitätskliniken bis zu Grundversorgern, die lediglich Basispflege anbieten.

Lauterbach spricht von „Konsens“

Die Länder wünschen sich nun, unter anderem durch Ausnahmetatbestände und Öffnungsklauseln den erforderlichen Spielraum bei der Zuordnung von Krankenhäusern zu einzelnen Stufen zu erhalten. Forderung der Bundesländer, auch bei den Leistungsgruppen Öffnungsklauseln einzuführen, erteilte der Bundesgesundheitsminister bei dem Treffen eine Absage.

„Es gibt einen Konsens darüber, dass die Finanzierung der Krankenhäuser neu aufgebaut werden muss – auf der Grundlage sogenannter Vorhaltepauschalen“, erklärte Lauterbach. „Die Krankenhäuser bekommen dann Geld für das Vorhalten von Leistungen. Und es kommt nicht darauf an, wie viele Fälle behandelt werden.“ Gleichzeitig seien präzise bundeseinheitliche Vorgaben notwendig, um eine einheitliche Qualität der Versorgung bundesweit zu sichern, erklärte der Minister.

Vor allem Bayern pocht auf Ausnahmetatbestände

Vor allem der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek pochte auf dem Treffen auf möglichst breite Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände. Es gehe auch um die Erreichbarkeit von Versorgungsstrukturen auf dem Land, sagte der CSU-Politiker. Alle Länder seien unterschiedlich. Auch gehe es um Fragen von Personal und Fachkräften. Holetschek und die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) forderten zudem, dass die Kosten der Umstrukturierung von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden sollen.

Grundlage der Beratungen sind die vor kurzem vorgestellten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Es ist das zweite von insgesamt sechs vereinbarten Beratungsterminen auf dieser Ebene.

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