Dr. Peter Engel vor der Bundesversammlung

"Packen wir es sofort an, dann werden wir es packen!"

Peter Engel
MVZ, Approbationsordnung, Bürokratieabbau - der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, richtete klare Worte an die Mitglieder der Bundesversammlung, die heute Vormittag in Frankfurt/Main eröffnet wurde.

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir werden an Nachhaltigkeit, Fortschritt und Erfolg gemessen, manchmal führt dabei auch Hartnäckigkeit ans Ziel: Genau vor einem Jahr, genau an dieser Stelle in meiner Rede vor der Bundesversammlung habe ich mich  über die geringe Präsenz von Zahnärztinnen in unseren Organisationen beklagt und den Wunsch geäußert, dass sich mehr Kolleginnen für die Politik unseres Berufsstandes motivieren sollten.

Und ich hatte die Bitte an meine älteren Kollegen in den Gremien gerichtet, Plätze für weibliche und junge Zahnärzte frei zu machen. Wir sollten und wollen nicht noch eine Generation warten, bis unsere Kolleginnen und unser Nachwuchs die standespolitischen Herausforderungen und damit ihre eigenen Belange mitgestalten dürfen. Hier und heute kann ich Ihnen vermelden, dass sich innerhalb eines Jahres in dieser Sache Einiges, eigentlich viel bewegt hat.

Mehr Frauen in der Standespolitik: "Ein frischer, ja erfrischender Wind. Wir Senioren in den Gremien spüren ihn inzwischen auch"

Mit der Gründung des Verbandes der Zahnärztinnen haben sich die Kolleginnen eine Plattform geschaffen, auf der sie ihre Anliegen innerhalb unserer Standesorganisation und nach draußen artikulieren. Ich bin mir sicher: So schnell wurde noch nie ein Verband aus der Taufe gehoben. Und so schnell hat eine Neugründung selten ihre im Großen und Ganzen berechtigten Ansprüche angemeldet.

Diese Interessenvertretung ist wichtig, wenn wir uns die Fakten vor Augen führen:

- Nahezu die Hälfte unseres Berufsstandes ist weiblich.

- Mehr als zwei Drittel der aktuell Zahnmedizin Studierenden ebenso.

- Knapp zwei Drittel der Studienabgänger mit Examen sind Kolleginnen.

- Genau 63 Prozent der unter 35-jährigen unseres Berufsstandes sind Frauen.

Daher weht der Wind, ein frischer, ja erfrischender Wind. Und wir Senioren in den Gremien spüren ihn inzwischen auch. [...]

Ob man unbedingt eine starre „Übergangs-Quote“ von 30 Prozent bei der berufsständischen Besetzung  einführen sollte und später mehr, wie vom Verband der Zahnärztinnen bereits eingefordert, oder ob es nicht auch andere verbindliche Maßnahmen gibt, die den Anteil der Frauen in der Berufspolitik nachhaltig erhöhen, bleibt zu diskutieren.

Auf mich, liebe Kolleginnen können Sie jedenfalls zählen. Ich nehme mir jedenfalls heraus - sehr hartnäckig-, den Prozess einer Runderneuerung vor Jahresfrist angeschoben zu haben. Ich werde mich für Sie wie auch generell für den Nachwuchs organisatorisch im Sinne einer stärkeren personellen Repräsentanz in den Gremien und inhaltlich für eine stärkere Beachtung Ihrer Bedürfnisse in einer sich dramatisch verändernden Welt der Zahnmedizin einsetzen.

Und damit meine ich nicht nur die materiellen Probleme bei der Praxis- und Familiengründung. Oder die anders geartete Prioritätensetzung bei der Berufsausübung, nämlich zugunsten des erklärten Wunsches, mehr Zeit für Familie und Freizeit haben zu wollen und nicht, - wie wir alle derzeit - unsere Zeit mit Überstunden in der Praxis zu verbringen.

Strukturwandel: "Wir müssen uns verabschieden von der heilen Welt der Zahnmedizin"

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht die Augen verschließen vor dem tiefgreifenden Strukturwandel, den wir derzeit standesweit erfahren. Wir müssen uns verabschieden von der jahrzehntelangen weitgehend heilen Welt in der Zahnmedizin. Wir alle spüren es doch tagtäglich, wie dramatisch sich unsere Zahnwelt, aber auch die soziologischen Strukturen hierzulande und weltweit verändern.

Die Veränderungen entstehen

— durch Demografie und Digitalisierung,

— durch zögerliche Politik und überbordende Bürokratie,

— durch Einschränkungen der Freiberuflichkeit und ideologische Anfeindungen,

— durch Quantensprünge in der Wissenschaft und durch technologische Innovationsschübe,

— durch Datenschutz und missverstandene Deregulierung und zu guter Letzt

— durch ein höheres Anspruchsverhalten der Patienten und die neuen Bedürfnisse der modernen Gesellschaft.

Sie behindern oder befeuern nicht nur unser Tagesgeschäft - diese Veränderungen stellen die Zukunft unserer Zahnmedizin auf den Kopf und damit auf den Prüfstand. Wir sehen uns Fragen über Fragen ausgesetzt, wir dürfen es dabei aber nicht belassen. All dies verlangt von uns schlüssige Antworten. Und das dringlichst.

Wir müssen nicht nur umdenken, wir müssen vorausdenken, wir müssen ausmachen, wohin die Reise geht. Bisher sind wir – und damit meine ich alle in der Zahnmedizin engagierten Organisationen und Institutionen - meist reaktiv vorgegangen, manchmal sogar nicht einmal mit einer Sprache.

Das muss in unserem eigenen Interesse ein Ende haben: Wir dürfen nicht mehr nur reagieren auf Prozesse, die uns andere vorgeben. Eine neue Denke muss her, unterlegt sein von einem gemeinsam erarbeiteten, strategischen Konzept, das den Strukturwandel aktiv begleitet. Wo stehen wir? Wohin steuern wir? Was machen wir?

Der Aufarbeitung dieser elementaren Fragen müsste sich eine Strategiekommission annehmen, die sich wie bei einem Runden Tisch aus allen Bereichen und Organisationen der Zahnärzteschaft zusammensetzt. Irgendwelche organisationspolitische Egoismen darf es wegen des übergeordneten Interesses nicht geben.

Wir sind eine Gemeinschaft mit dem einen Wert der berufsethischen Verpflichtung, aber auch mit sehr komplexen Problemen. An dem gemeinsamen Wert der dienenden Funktion gegenüber dem Patienten darf nicht gerüttelt werden. Das ist der Kern unseres Berufsverständnisses.

Aber auf den allseits spürbaren Wandel bei der Einstellung zu Lebensweisen, bei den Umbrüchen in der Gesellschaft und vielem Mehr, was die Komplexität ausmacht, müssen wir neue, intelligente Lösungen bieten. Ich spreche von einer Strategieplanung, aber nicht von Aktionismus.

Jede einzelne Veränderung, nehmen wir das schon erwähnte Beispiel einer veränderten Einstellung der jüngeren Kolleginnen und Kollegen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, jede solche Veränderung löst eine Kette von Folgewirkungen aus.

Gibt es in 10 Jahren noch Einzelpraxen?

Nehmen wir davon Kenntnis,

— dass in einer modernen Gesellschaft sich die jüngeren Kolleginnen und Kollegen für mehr Lebensqualität, also für mehr Freizeit statt Überstunden entscheiden,

— dass sie die materielle Sicherheit den risikobehafteten Investitionen vorziehen oder

— dass viele Kolleginnen und immer mehr Kollegen wegen der Kinder lieber ein Angestelltenverhältnis in Teilzeit eingehen, dann sind diese von uns älteren Herren ganz und gar nicht gekannten Einstellungen zu akzeptieren. Da geht kein Weg mehr vorbei.

Mehr noch: Wir müssen uns Modelle überlegen, wie wir dieser Entwicklung gerecht werden. Welche Folgewirkungen zeitigt der sich abzeichnende Trend zu deutlich mehr Angestellten in unserem Berufsstand? Es ist nämlich bereits jeder Fünfte von uns angestellt. Das löst Fragen aus, die an die Grundfesten unseres Standes rütteln. Gibt es in zehn, zwanzig Jahren noch Einzelpraxen?

Müssen wir nicht schleunigst neue, praktikablere Modelle für eine zukunftsfähige Niederlassung entwerfen? Welche Rahmenbedingungen bei Ausbildung und Ausübung unseres Berufs müssen wir einfordern, welchen inhaltlichen Beitrag dazu kann unsere Selbstverwaltung, können die Kammern leisten?

"Inzwischen wird in Deutschland alle 36 Stunden ein neues zahnärztliches MVZ gegründet"

Wir wollen doch nicht das Feld nur jenen überlassen, die sich den massiven Strukturwandel zu Eigennutz machen, indem sie unseren Nachwuchs als Angestellte mit Versprechungen in ihre Riesenpraxen locken und diese Praxen zu Discountern umwandeln.

Sie wissen schon, es geht um die von Fremdinvestoren gesteuerten MVZ. Über die Formen und Folgen einer Schwemme von Neugründungen ist in letzter Zeit viel geschrieben und gesprochen worden.

„Goldrausch auf dem Dental-Markt“ lautete reißerisch, aber nicht zu Unrecht kritisch, eine Überschrift in der Presse. Er nehme „das Problem sehr ernst“, verlautete es wohl gesonnen aus dem Munde unseres Gesundheitsministers. Wir haben es gern gehört und wünschen uns schnelle Problem-Lösungen.

Lassen Sie mich dazu nur einige wenige Bemerkungen machen, auch um ein Missverständnis aus der Welt zu schaffen. Wir sollten nicht gleich alle Formen von zahnärztlichen MVZ verteufeln. Akzeptabel ist das eine Zentrum, wenn es versorgungspolitischen Notwendigkeiten wie beispielsweise der flächendeckenden Versorgung dient oder den niedergelassenen Zahnärzten nicht mit Dumping die Patienten wegkonkurriert oder das Vertrauensverhältnis zu den Patienten nicht untergräbt – also auf dem Boden unserer standespolitischen Pflichten arbeitet.

Was mich, was uns stört, sind solche zahnärztlichen Zentren, die von ihren Geldgebern zu ungezügeltem Gewinnstreben getrieben werden. Internationale Investoren, Family Offices, Private Equity-Gesellschaften – unisono also Spekulanten und Heuschrecken – haben den deutschen Dental-Markt als eines der letzten lukrativen Anlageobjekte ausgemacht. Mit standesfremden Managern an der Spitze haben diese Geldmagnaten nur ein Ziel vor Augen – die höchstmögliche Verzinsung ihres Kapitals.

Angesichts von Brexit, Trump, Handelskriegen und Nullzinspolitik versprechen sie sich das ausgerechnet in einem Berufszweig wie unserem, der sich anderen Werten als der Gewinngier verschrieben hat. Unsere berufsethische Verpflichtung, unser Gemeinwohlauftrag verbietet eine solche nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Tätigkeit.

Verlierer sind unsere Patientinnen und Patienten. Vielleicht ist es den Patienten bei ihren ersten Konsultationen gar nicht bewusst, dass sie nicht die bewährte, qualitativ hochwertige Versorgung vom Zahnarzt ihres Vertrauens bekommen. Vernebelt in einer Wohlfühl-Atmosphäre mit aufwendigem Design fällt ihnen zunächst gar nicht auf, dass sie von zumeist jüngeren, angestellten Zahnärzten in Wechselschichten und am Fließband behandelt werden.

Verlierer sind auch die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in der Umgebung. Die Großpraxen mit bilanztechnischem Gewinnstreben bieten in der Regel und vorwiegend einträgliche Leistungen wie Implantate an – mit der Folge, dass die traditionellen Praxen für die vernachlässigten Leistungen und die alsbald versorgungstechnisch unzufriedenen Patienten einspringen müssen.

Verlierer sind die Patienten und Zahnärzte in den ländlichen Gebieten. Dort ist die zahnärztliche Versorgung schon jetzt gefährdet, weil die in den einkommensstarken Ballungsgebieten angesiedelten Großpraxen den zahnärztlichen Nachwuchs abwerben. Der fehlt uns auf dem Lande.

Alarmierend ist: Nur jeder fünfte junge Zahnarzt plant einer Umfrage des Handelsblatts zufolge, in einer Landgemeinde praktizieren zu wollen. Alarmierend ist auch, dass 45 Prozent der von älteren Kollegen geführten Praxen in Ostdeutschland nicht verkaufbar sind. Und schließlich müssen uns allen und den Politikern die Alarmglocken klingeln: Inzwischen wird in Deutschland alle 36 Stunden ein neues zahnärztliches MVZ gegründet.

Gebetsmühlenartig und mit vereinten Kräften hat die Bundeszahnärztekammer zusammen mit KZBV und FVDZ sowie den befreundeten ärztlichen Organisationen in den letzten Monaten auf das Gesundheitsministerium eingewirkt, diesen Prozess zu stoppen.

Aber welche Regierung springt über ihren Schatten und nimmt eine Maßnahme zurück, die sie wenige Jahre vorher verordnet hat: nämlich die im Jahre 2015 erlaubte Bildung von facharztgleichen Praxisketten. Diese verhängnisvolle Maßnahme hat sich inzwischen als Türöffner für die renditeorientierten Finanzinvestoren, also die reine Kommerzialisierung der Zahnmedizin herausgestellt.

Fazit ist: In dem gerade erst verabschiedeten Kabinettentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist nur eine Wischiwaschi-Passage enthalten – mit der Folge, dass angesichts des Expansionstempos der MVZ etwa in einem Jahr die Republik von Flensburg bis Rosenheim mit diesen Marktteilnehmern voll gepflastert sein wird.

Fakt ist: Die unerwünschten Eindringlinge genießen dann Bestandsschutz, selbst wenn die Politik erkennt, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Wenn uns auch das TSVG enttäuscht, so entlassen wir die Politik nicht aus ihrer Verantwortung. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ihre Position im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gegenüber dem Ministerium verdeutlicht, dass das Einfallstor für Fremdinvestoren, das durch das Versorgungsstärkungsgesetz 2015 im SGB V geöffnet worden war, wieder geschlossen werden muss. Daneben fordern wir in einem zweiten Schritt weitere Korrekturen in den entsprechenden Gesetzen, so im Zahnheilkundegesetz, vorzunehmen – Korrekturen, die eine kapitalgesteuerte Einflussnahme auf die MVZ auch im Berufsrecht endgültig ausschließen.

Dementsprechend sollten in zahnärztlichen MVZ auch wirklich Zahnärzte Gesellschafter sein, eine solche Gesellschaft sollte verantwortlich von einem Zahnarzt oder mehrheitlich von Zahnärzten geführt werden und Dritte nicht am Gewinn beteiligt sein. Darüber hinaus müssen Zahnheilkundegesellschaften auch der zahnärztlichen Berufsaufsicht unterliegen. Über solche Regelungen verfügen zum Beispiel die Rechtsanwälte und Steuerberater seit langem.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Recht müssen wir uns diskriminiert fühlen. Ein Unding ist, dass uns Zahnärzten verwehrt ist, was anderen reglementierten, freien Berufen zugestanden wird. Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber damals geregelt, dass diese Berufe vor dem Einfluss von Fremdkapital geschützt werden – nur wir Ärzte nicht.

Warum eigentlich uns verweigern, was anderen gestattet ist? Wo ist da die Logik? Das erschließt sich jedenfalls mir nicht, Ihnen wohl nicht und ich denke und hoffe auch manchem Politiker nicht.

Ich denke, der Kollege Dr. Eßer wird hierzu noch Einiges sagen, insbesondere was die angeblich bessere Qualität und die günstigeren Konditionen der MVZ betreffen – realitätsfremde Auffassungen, die wir leider auch unseren diversen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern entnahmen.

Im Kontext und Nachklang zum TSVG möchte ich mit der Mär von den schwierigen Behandlungsterminen aufräumen. Die MVZ werben damit, sie seien optimal patientenorientiert organisiert. Mag sein, aber wir niedergelassenen Zahnärzte stehen dem nicht nach. Die internetbasierte Termingestaltung ist auch bei uns nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Das Gros unserer Praxen ist zahnmedizinisch top, die Praxisabläufe sind optimiert. Beim Wissensstand und zahnärztlichem Geschick kann uns keiner was vormachen, weder die jungen Kollegen von den Großpraxen, weder national noch europaweit.

Die Umfrageergebnisse und die internationalen Rankings, bei denen die deutsche Mundgesundheit auch infolge der erfolgreichen Präventionsstrategie ganz oben rangiert, sprechen eine deutliche Sprache. Der Kollege Professor Oesterreich wird darauf eingehen. Was die von den einen hoch gelobte und von anderen tief verteufelte Digitalisierung betrifft, so gehen wir dieses zentrale Thema gelassen an.

"Digitalisierung endet da, wo die freie Arztwahl, die Therapiefreiheit, unsere Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung eingeschränkt werden"

Wir sind digitalen Einsätzen gegenüber - ob bei Big Data, Vernetzung, 3D-Druck, webbasierten Portalen, Apps oder Prozessabläufen - aufgeschlossen, solange sie dem Wohle des Patienten dienen und ihn nicht für eigene Zwecke missbrauchen.

Der Einsatz von Elektronik birgt Chancen wie Risiken. In der Grundlagen- und Versorgungsforschung, bei neuen Therapieformen und Diagnosetechniken kann die Elektronik Wundervolles hervorzaubern, von dem wir heute nur zu träumen vermögen. Will sagen: Der Nutzung digitaler Prozesse sind keine Grenzen gesetzt.

Wir haben nichts gegen Fernbehandlungen über Internet oder andere Kommunikationskanäle. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die zahnärztlichen Pflichten eingehalten werden. Schon heute gehören andere elektronische Innovationen zum Tagesgeschäft der Praxen, der Kassen, der Versicherungen und der Patienten.

Schon heute verfolgen wir wachsam, wie sich Kassen, Versicherungen, IT-Konzern und manche öffentlichen Institutionen unter dem Mantel der Kostendegression digitale Errungenschaften zunutze machen und dabei die Datensouveränität der Patienten verletzen. Hier hinkt die Politik der Wirklichkeit hinterher, wenn ich an die elektronische Patientenakte denke. Das für den Winter angekündigte E-Health-Gesetz II ist dringend überfällig! [...]

Es gilt dabei, den höchsten Wert unseres Berufsstandes, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt, zu schützen. Wir werden uns jeglicher Verwässerung unserer Berufsrechte entgegenstemmen. Digitalisierung endet da, wo die freie Arztwahl, die Therapiefreiheit, unsere Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung eingeschränkt werden.

Diese Attribute garantieren die bestmögliche und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten. Dass wir ihnen das bieten, darauf vertrauen sie. Die berufsethische Verpflichtung ist für uns Heilberufler unantastbar.

Wir werden auch nicht zulassen, dass Roboter in den Mündern von Patienten herumfuhrwerken. Das sind wir unserem Beruf und unseren Patienten schuldig.

Der Fantasie, wo Elektronik eingesetzt werden kann, sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Bewertung solcher künftiger Prozesse leistet die Bundeszahnärztekammer den Kollegen in den Ländern wertvolle Schützenhilfe und beurteilt mögliche Auswirkungen. Unsere Ausschüsse für Digitalisierung, für Qualität und Versorgung und Berufsausübung sind in der Sache sehr aktiv.

Kammer 4.0: "Das komplexe System der Zahngesundheit ist nur dann praktikabel, wenn auch Impulse von unten kommen"

Dazu in eigener Sache: Die Bundeszahnärztekammer versteht sich zunehmend als internes Netzwerk, das Aufgabenkooperationen unterschiedlicher Kammern und die Vernetzung von Aufgaben einschließt. Dazu gehört auch eine klare Verpflichtung, den gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag zeitgemäß umzusetzen.

Strukturwandel, Digitalisierung und Europa, auf das ich noch eingehe, sind die zentralen Herausforderungen, an denen sich die Zukunft der Zahnmedizin und damit der Zahnärzte, der Selbstverwaltung und der Versorgung der Patienten entscheiden.

Hier kommen auf die Bundeszahnärztekammer wichtige Aufgaben zu, die sie im Schulterschluss mit den Landeszahnärztekammern inhaltlich wie organisatorisch angeht. Wie die bereits erwähnte Strategieplanung habe ich diese Aufgaben zur Chefsache erklärt. Was zählt dazu?

Inhaltlich müssen Gemeinwohl- und Patientenorientierung auf die gewandelten Anforderungen angepasst werden. Die Finanzierung sowohl der durch den demografischen Wandel bedingten höheren Leistungen als auch die höheren Ansprüche der Patienten angesichts der Quantensprünge im Bereich der Innovationen müssen in einen Gleichklang gebracht werden.

Organisatorisch heißt das mehr Aufklärung, mehr Informationsbereitstellung und mehr Versorgung. Parallel dazu muss sich das Kammerwesen modernisieren, indem es den digitalen Transformationsprozess zur Kammer 4.0 forciert.

Eine moderne Zahnmedizin mit hoher qualitativer Versorgung ist ohne Kammern nicht denkbar. Die Kammern sind die wichtigsten Institutionen, um das Patientenwohl, die zahnärztliche Berufsausübung und die gesellschaftlichen Herausforderungen miteinander in Einklang zu bringen.

Das komplexe System der Zahngesundheit ist allerdings nur dann praktikabel, wenn auch Impulse von unten kommen, wenn möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte unsere und ihre Zukunft aktiv mitgestalten.

Ihnen allen muss klar sein, dass ihre eigene Autonomie deutlich vom autonomen Handeln der Kammern abhängt. Autonomie und Selbstkontrolle gehen Hand in Hand. Das ist eine zentrale Forderung des Vorstandes der Bundeszahnärztekammer.

Wir sollten uns nicht davon leiten lassen, dass diesbezüglich sowohl in Berlin als auch in Brüssel aktuell Ruhe an der politischen Front herrscht. Es kann auch die Ruhe vor dem Sturm sein. Berlin: Obwohl in den Koalitionsvertrag, auch aufgrund unserer hartnäckigen Lobbyarbeit, die Bürgerversicherung keinen Einzug fand, heißt das noch lange nicht, dass sie auf ewige Zeiten vom Tisch ist.

Schon formieren sich auf Oppositionsseite wieder die Protagonisten eines Paradigmenwechsels.

Statt das erfolgreiche duale Versicherungssystem von GKV und PKV durch notwendige und gezielte Verbesserungen zu stabilisieren, setzen linke Kräfte – in der Hoffnung, dass die Groko auseinanderfliegt – weiterhin auf den sozialistischen Einheitsbrei.

Und wenn die Sozialdemokraten es in Berlin nicht schaffen, so bleibt ihnen immer noch die Hoffnung zusammen mit den internationalen Freunden über Brüssel die Bürgerversicherung oder Ähnliches durch die Hintertür doch noch zu bekommen. Denn in Brüssel braut sich Einiges zusammen.

Europa: "Wir müssen weiterhin gegen eine Einschränkung der nationalen Berufsrechte kämpfen – mit vereinten Kräften"

Obwohl die EU-Kommission in ihrer sogenannten Transparenzinitiative die Heilberufe nicht mehr als Gewerbe einstuft – woran wir unseren Anteil hatten -, brodelt es in der Brüsseler Küche weiter. Über Monate, weder mit Geschäftsessen noch mit Schulterklopfen, sondern mit schlüssigen Argumenten, haben wir in Brüssel bei Berichterstattern und Parlamentariern darum gerungen, dass sie die ordnungspolitischen Belange der Freien Berufe als Garanten bewährter Qualifizierungsstandards und die besondere Stellung der Heilberufe anerkennen. Ursprünglich hatte die EU die Zahnärzte als Gewerbetreibende eingestuft. Das ist zunächst vom Tisch.

Aber nur zunächst: Wie den Hasen aus dem Hut - so zauberten die überstimmten Gegner die Forderung, schnellstmöglich eine Studie über die Zusammenhänge von beruflicher Regulierung und Qualität der erbrachten Leistung in Auftrag zu geben. Damit hinterfragt die Kommission gezielt das zentrale Qualitätsargument, mit dem der nationale Gesetzgeber das Berufsrecht der Heilberufe in vielen Fällen begründet.

Dahinter steckt wohl das Ansinnen, die ordnungspolitische Debatte über das Berufsrecht und die Freiberuflichkeit erneut aufleben zu lassen. Mit der Studie könnte der verhaltensökonomische Nachweis geführt werden, dass die Qualität von (Gesundheits-) Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt auf Berufsrecht zurückzuführen ist.

Eine solche Feststellung hätte erhebliche Auswirkungen. So könnten die Studienergebnisse im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH genutzt werden, um wissenschaftlich zu untermauern, dass berufsrechtliche Regeln nicht notwendig oder durch weniger einschneidende Maßnahmen ersetzbar sind.

Bis zur Europawahl am 26. Mai nächsten Jahres und bis zur Ablieferung der Studie Ende 2019 halten unseren Informationen nach zwar alle still. Wie die Parteien-Konstellation und die Ämter-Besetzung aber nach der Wahl aussehen, darüber möchte ich nicht spekulieren. Allerdings schwant mir Schlimmeres angesichts von Brexit und dem europaweiten Rechtsruck.

Das sollte unsere Seite, also die Vertretungen aller Freien Berufe, nicht davon abhalten, weiterhin gegen eine Einschränkung der nationalen Berufsrechte zu kämpfen – mit vereinten Kräften. Warum setzen wir einer Kommissionsstudie nicht eine eigene Studie entgegen? Es gehört nicht viel Fantasie dazu, dass wir zu einem anderen Ergebnis kommen.

Letztlich geht es um unsere Existenz. Unter dem missverständlichen Begriff einer „Deregulierung“ sollen die Standesregeln der Freien Berufe ausgehebelt werden. Diese Regeln schützen die Freien Berufe bei der Ausübung ihrer am Gemeinwohl orientierten Aufgabe.

Mit dem Abbau beruflicher Zugangs- und Ausübungsregeln sowie über eine grenzüberschreitende Dienstleistungstätigkeit wollen die Brüsseler Planer zusätzliche Wachstumsimpulse und Beschäftigungseffekte für den gemeinsamen Binnenmarkt erschließen.

Märkte brauchen aber Regeln, ob beim Marktzutritt, bei Zulassungen von Produkten oder zum Schutz vor Patienten. Mit der Deregulierung verfolgen die Eurokraten und manche Politiker in nationalen Regierungen eine weitere Kommerzialisierung des Dienstleistungssektors.

Sollte es soweit kommen, sind die Strukturen unserer freiberuflichen Selbstverwaltung, also unser Kammersystem, ernsthaft gefährdet. Wir bleiben deshalb im Kampfmodus. Im krassen Gegensatz zu den Deregulierungsbemühungen stehen die bürokratischen Zwänge, die uns der Staat – ob Brüssel oder Berlin – aufbürdet.

Bürokratie: "Ja, wir sind Mediziner – aber auch Unternehmer, Arbeitgeber, Ausbilder, Investoren und Konsumenten"

Zwar ist die von der EU geplante Normierung von Dienstleistungen in die Schublade gewandert und auch der zuständige Ausschuss hat sich aufgelöst, doch wie gesagt im Brüsseler Untergrund und bei den anderen Nationen gärt das Vorhaben weiter. Glauben Sie mir, das ist keine notorische Nörgelei und Schwarzmalerei, das sind Erkenntnisse aus unserem Brüsseler Büro: Die Bürokratie nimmt ihren Lauf.

Oftmals sind es bürokratische Kleinigkeiten, die sich allerdings zu Kostenblöcken summieren, oder es sind Vorhaben, die die Grundfesten unseres Systems zum Wanken bringen. Ich erwähne die Pläne, den G-BA unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch hier bleiben wir am Ball.

Die Groko hat uns immer wieder Bürokratie-Abbau versprochen, in der Realität wird Bürokratie-Aufbau beschlossen. Es ist müßig Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, einzelne kosten- und zeitträchtige Maßnahmen aufzuzeigen.

Ja, wir heilen Krankheiten, wir sind Mediziner – aber Zeit ist eben auch Geld! Wir sind auch Unternehmer, Arbeitgeber, Ausbilder, Investoren und Konsumenten. 391.000 Menschen arbeiten in unseren Praxen – 878.000 Arbeitsplätze gäbe es ohne die Zahnmedizin nicht. Bürokratische Hürden in Zahnarztpraxen machen einen Unterschied – nicht nur für uns Inhaber sondern für viele Menschen.

Mit dem Zahnärztlichen Satellitenkonto haben wir eine effektive Datenquelle geschaffen, dies aufzuzeigen –eine weitere wichtige politische Datenquelle des Berufstands. Mittlerweile verfügt die Zahnärzteschaft über ein erhebliches Maß an Zahlenwissen in allen Organisationen, den Ländern, wie der KZBV oder auch dem IDZ. Es ist unsere politische Pflicht nicht aus den Augen zu verlieren, dass dieses erhebliche Wissen auch koordiniert werden muss – nichts wäre fataler als würden wir nicht mit einer Stimme bezüglich der Fakten unseres Berufstands sprechen.

Den Vogel unter den Drangsaleien aber schoss die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung ab. Was mussten und müssen wir nicht alles ausfüllen und ausfüllen lassen und Datenschutzbeauftragte engagieren!

Oder: Wehe Sie rufen einen Patienten im Wartezimmer mit Namen auf! Wie beim Fleischer sollen Nummern an Patienten ausgeben werden, sonst kommt der böse Abmahner mit einer Unterlassungsverfügung samt Rechnung. Das ist Bürokratie ad absurdum.

Steter Tropfen höhlt den Stein: Bereits jetzt arbeitet ein niedergelassener Zahnarzt einen Tag in der Woche für die Bürokratie. Manch‘ kleinere Praxis ist frustriert und teils nicht mehr lebensfähig. So schnell mitunter der Staat Fesseln bei Praxisabläufen, bei der Ausbildung, bei der Anwerbung von Fachpersonal oder bei der Behandlung von Pflegebedürftigen und Personen mit Migrationsgeschichte anlegt – so zögerlich ist die Politik bei grundsätzlichen Entscheidungen, die unser Überleben sichern.

Approbationsordnung: "Die Länder sind nicht bereit, Geld für die längst überfällige Anpassung der Lehre im Fach Zahnmedizin an die wissenschaftliche Entwicklung locker zu machen"

Die einigermaßen akzeptable Novellierung der Approbationsordnung schien 2017 kurz vor der Bundestagswahl fast im Ziel zu sein. Dann legte sich der Bundesrat quer, nicht etwa aus inhaltlichen Gründen, sondern weil die Kostentransparenz für die einzelnen Länder als nicht ausreichend bemängelt wurde. Vor einigen Wochen wiederholte sich das Spiel: die kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundesrats gesetzte Verordnung wurde mangels Mehrheit wieder abgesetzt. Die Ablehnungsgründe sind die gleichen geblieben. Vorgeschobene Argumente!

Die nackte Wahrheit ist: Die Länder sind nicht bereit, Geld für die längst überfällige Anpassung der Lehre im Fach Zahnmedizin an die wissenschaftliche Entwicklung locker zu machen. Zu befürchten ist, dass die Novelle gar nicht mehr kommt, wenn nicht doch noch zügig ein Konsens gefunden wird. Der Bund sollte vorangehen und einen Teil der notwendigen Finanzmittel als Anschubfinanzierung über das Bundesbildungsministerium bereitstellen, damit die Länder mitziehen.

Lassen wir uns das nochmal auf der Zunge zergehen: Die Hochschulen unterliegen bei der Ausbildung der Zahnmedizin-Studierenden weiterhin gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der akademischen Frühzeit der fünfziger Jahre.

Als ob es zwischenzeitlich keine neuen Herausforderungen in Wissenschaft, Forschung und Praxis gegeben hätte! Noch schneiden wir in der modernen Zahnwissenschaft und Zahnmedizin international herausragend ab.

Doch der wachsende Präventions- und Versorgungsbedarf einer zunehmend alternden Gesellschaft stellen große Herausforderungen an den Ausbildungsstandard unserer Hochschulabsolventen. Für den Fortschritt scheint die reiche Wirtschaftsnation Deutschland nichts übrig zu haben.

Von der Novelle abhängig bzw. ihr anhängig sind dringend nötige Regelungen zur sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittstaaten. Unser Vorschlag: Wenn dieser Baustein von der Novelle abgekoppelt und separat eingebracht würde, könnte wenigstens diese Baulücke im Sinne unserer Patienten schneller geschlossen werden.

Allerdings sollten wir darauf bestehen, dass zeitlich vor der Überprüfung der Gleichwertigkeit der in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikation erst einmal ermittelt wird, ob der Kandidat überhaupt der deutschen Sprache mächtig ist, im Grunde eine Selbstverständlichkeit. Aber was ist hierzulande schon selbstverständlich? Ersparen Sie mir eine Antwort.

Punktwerterhöhung: "Ich neige nicht zu verbalen Übertreibungen. Aber dies ist ein Skandal"

Hier ist insbesondere der europäische Gesetzgeber gefordert, der allerdings in der Frage der Gleichwertigkeit angesichts des Einflusses kleinerer Nationen eine lasche Einstellung einnimmt. Auf Eis in Berlin liegt immer noch die Novellierung unseres Vergütungssystems. Im besten Groko-Deutsch heißt das: Eine Kommission arbeitet daran. Wie lange noch sollen wir warten?

Das ist - gelinde gesagt – ein Skandal. Ich neige nicht zu verbalen Übertreibungen. Aber hier trifft die Formulierung ins Schwarze. Ich wiederhole: ein Skandal, wie man uns Zahnärztinnen und Zahnärzte behandelt.

Seit sechs Jahren mahnen wir vergebens eine Punktwerterhöhung an. Die damalige Zusage einer regelmäßigen Überprüfung wurde nicht eingehalten. Fakt ist: Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte hinken Jahr für Jahr mit unseren Einnahmen hinter der Realwirtschaft her.

Einige Jungkollegen, die mit 30 Jahren ihren Beruf begonnen haben, kennen nur einen einzigen Punktwert– den ewigen von 5,62421 Cent. Der wurde schon vor ihrer Geburt auf elf Pfennig festgelegt und 2002 auf die x-te Nachkommastelle in Cent umgerechnet.

Als ob es keine Kostensteigerungen, keinen zahnmedizinischen Fortschritt und keine unterschiedliche Entwicklung der Leistungen gegeben hätte, hält sich die Politik die Augen, Ohren und den Mund zu. Mal wieder werden wir vertröstet, diesmal bis 2019.

Die Kuh muss vom Eis: Wir wollen nicht länger warten. Wir haben einen gewaltigen Nachholbedarf seit 1988 und fordern eine entsprechende Anhebung des Punktwerts.

Statt diese Forderung selbstbewusst zu artikulieren haben wir uns im vergangenen Jahr in dauerhafte Lauerstellung begeben müssen, um Angriffe auf das duale Krankenversicherungssystem abzuwenden.

Während der Koalitionsverhandlungen war bis zur letzten Minute nicht klar, ob die Bürgerversicherung vereinbart würde. Sie kam glücklicherweise nicht. Mit dem Koalitionsvertrag kam aber die Diskussion um die Einheitsgebührenordnung auf, es bestand die Gefahr, dass die GOZ zum Gegenstand des im Koalitionsvertrag vereinbarten Gutachtens dazu würde. Auch das konnten wir in vielen Gesprächen mit Abgeordneten und Ministeriumsleuten abwenden.

Das Gesündeste war es also in den ersten neun Monaten dieses Jahres in Sachen Punktwert unterm Radar der Regierungskoalition zu fliegen. Jetzt können wir aber endlich unsere Zurückhaltung aufgeben: mit dem nun einsatzfähigen Zahnärztlichen Satellitenkonto haben wir zudem eine unangreifbare Datenbasis, die uns auch erlaubt neben der Punktwerterhöhung im Zuge einer grundlegenden Modernisierung der Gebührenordnung eine jährliche Anpassung an den Dienstleistungsindex sowie eine Neugestaltung der Leistungsrelationen anzumahnen.

In den kommenden Wochen stellen wir den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses das Satellitenkonto im Detail vor und steigen in die Diskussion ein.

Woran liegt`s, dass es gerade bei uns nicht voran geht? Ich weiß es nicht. Die Neid-Diskussion der früheren Jahre, dass die Zahnärzte zu viel verdienen, hat sich doch längst verflüchtigt.

Müßig ist, wenn ich wie schon so oft an dieser Stelle

- eine überarbeitete GOZ im obigen Sinne einfordere,

- eine verfeinerte HOZ mit aussagekräftigen Daten dem Gesetzgeber anbiete und

- darauf dränge, dass bei der Novellierung der GOÄ die Belange der Zahnmedizin als Teil der Medizin gebührend berücksichtigt werden.

Selbst wenn die Kommission, wie angekündigt, mit Initiativen bis Ende 2019 überkommen sollte, ist immer noch nicht klar, ob die Politik das umsetzt. Wer weiß, ob die Groko bis dahin hält Bundeszahnärztekammer und dann geht es ohnehin wieder auf die nächste Bundestagswahl zu.

Zäh wie Sirup behandelt die Politik mitunter unseren Berufsstand. Dennoch verstehen wir uns nicht als einsamer Rufer in der Wüste. Als Standesorganisation suchen wir das Gespräch in der Politik, sowohl bei den Gleich- und Wohlgesinnten wie bei den Gegnern. Wir kommunizieren unsere Anliegen über die Medien und andere Kanäle.

Dabei haben wir Manches durchgesetzt und Manches verhindert. Es ist müßig, im Einzelnen unsere Erfolge aufzuzählen. Sie zu erzielen, ist unsere ureigenste, externe Aufgabe. Nicht ohne Stolz möchte ich die zeitlich letzte Gesetzesinitiative in unserem Bereich erwähnen: In das Pflegestärkungsgesetz sind nahezu alle von uns zur Alterszahnmedizin vorgetragenen Eingaben eingeflossen.

Auch unsere ureigenste, an den Berufsstand gerichtete Aufgabe haben wir in steter Kommunikation meines Erachtens hervorragend gelöst. Bundeszahnärztekammer und Landeszahnärztekammern sind gut gerüstet angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen des massiven Strukturwandels.

Gemeinsam haben wir einen Prozess in Gang gesetzt, der sich wachsam den aktuellen Veränderungen stellt und Lösungen für die Zukunftsthemen erarbeitet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zukunft hat begonnen. Packen wir es sofort an, dann werden wir es packen!"

Rede des BZÄK-Präsidenten Dr. Peter Engel vor der Bundesversammlung am 9. November 2018 in Frankfurt

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