Sie wurden erfolgreich abgemeldet!

Digitale Einwilligung bundesweit möglich

Patienten können jetzt Obduktion zu Forschungszwecken zustimmen

Nach der positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen, ist das neue Modul nun zur bundesweiten Nutzung freigegeben. Mami_Std - stock.adobe.com (generiert mit KI)
LL
Gesellschaft
  •  
Patienten können nun mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligungserklärung ihr Einverständnis geben, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf.

Obduktionen haben eine große Bedeutung in der Medizin. Sie liefern wichtige Informationen, um die Todesursache der verstorbenen Person zu bestimmen, medizinisch relevante Risiken für Angehörige zu erkennen, die Grunderkrankungen und deren Verlauf besser zu verstehen, die klinischen Diagnosen zu überprüfen und die Behandlungsqualität zu verbessern.

Patienten können an jetzt ihr Einverständnis zu einer Obduktion geben, wenn sie im Krankenhaus versterben sollten. Außerdem können sie ihre Zustimmung erteilen, dass ihre dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen.

Das ermöglicht das neue Modul „Einwilligung zur Obduktion“, welches die Plattform für Obduktionen und Pathologie (NATON) des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) als Ergänzung zum bundesweit eingesetzten Broad Consent der Medizininformatik Initiative (MII) entwickelt hat. Der Broad Consent (breite Einwilligung) ermöglicht Patienten bereits seit einigen Jahren, ihre Gesundheitsdaten und Bioproben für die medizinische Forschung pseudonymisiert bereitzustellen.

Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion werde erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland erschaffen, die es ermöglicht, dass sich Patienten zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen. Und falls sie zustimmen, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen, fasst Prof. Dr. Sven Zenker, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und koordination (MWTek) zusammen.

Nutzung erhobener Obduktionsdaten und -proben für medizinische Forschung

Die bei Obduktionen erhobenen Daten und postmortalen Proben liefern Erkenntnisse für ein besseres Verständnis verschiedener Erkrankungen und fördern die Weiterentwicklung von Diagnostik, Therapie und medizinischer Versorgung, die auch für die Angehörigen von Bedeutung sein könnte.

„Eine Zustimmung zur Obduktion ist vor allem für die klinische Qualitätssicherung ein echter Schritt nach vorn. Dazu kommt auch die Entlastung der Angehörigen und des klinischen Personals von den bisher erforderlichen, meist sehr emotionalen Gesprächen zur Klärung der Möglichkeit einer Obduktion unmittelbar im Kontext des Todes eines/einer Angehörigen. Und nicht zuletzt ist das Einverständnis in die Nutzung der erhobenen Obduktionsdaten und -proben natürlich ein großer Gewinn für die Wissenschaft“, erklärt Zenker weiter.

Patienten können ihre Einwilligung zur Obduktion sowie zur Daten- und Probennutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne nachteilige Folgen vollständig oder in Teilen widerrufen.

Über das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und NATON:
Im NUM organisieren Forschende gemeinsam bundesweite Daten- und Methoden-Plattformen, damit sie medizinische Daten und Bioproben standortübergreifend nutzen, Studien durchführen und so neue Erkenntnisse schneller in die Versorgung bringen können. Das Nationale Obduktionsnetzwerk NATON bildet die NUM-Plattform für Obduktionen und Pathologie.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.

Zum Seitenanfang springen