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Pflege in Deutschland ist besser geworden

ck/pm/dpa
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Nach teils massiver Kritik in den vergangenen Jahren ist die Qualität der Pflege in Deutschland auf dem Weg der Besserung. Zu diesem Ergebnis kommt der Pflegequalitätsbericht der Krankenkassen, der heute in Berlin vorgestellt wurde.

Fortschritte zeigten sich demnach bei der Vermeidung von Druckgeschwüren, bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung der Pflegebedürftigen und beim Verzicht auf freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Gurtanlegen. Schwächen waren bei der Versorgung von Menschen mit ständigen Schmerzen zu erkennen.

Besser: die Dekubitusprophylaxe und die Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen

Basis sind Daten aus über 23.211 Qualitätsprüfungen, die 2013 in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei 146.000 Frauen und Männern. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland.

Weiter suboptimal: das Schmerzmanagement, ...

„Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich verbessert hat", sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. "Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden, doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan."

Bei der Vermeidung von Druckgeschwüren habe es hingegen deutliche Fortschritte gegeben: "Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben, denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren.“

... sowie das Medikamentenmanagement und die Inkontinenzversorgung

MDS-Geschäftsführer Peter Pick sieht Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement, also bei Dosierung und Einnahme von Arzneimitteln, sowie bei der sogenannten Inkontinenzversorgung. Hier sollten die Einrichtungen und Pflegenden stärker darauf achten, die Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern: "Zu oft werden pflegebedürftige Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre.“

Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflege-Qualitätsbericht mit einem Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: „Wir stellen insgesamt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität.“

2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Das heißt, sie brauchen Hilfe bei der Körperpflege, beim Kochen, beim An- und Ausziehen oder wegen eingeschränkter Mobilität bei Besorgungen. Zwei Drittel dieser Menschen werden ambulant, ein Drittel stationär betreut. 

Bewertungen sind wenig aussagekräftig

Die Qualität der Versorgung von Pflegebedürftigen stand in den vergangenen Jahren immer wieder in der Kritik. Ein Vorwurf lautete, dass sich Betroffene kein angemessenes Bild über die tatsächliche Qualität eines Heimes oder eines ambulanten Pflegedienstes machen konnten, weil die Bewertungen grundsätzlich positiv und damit wenig aussagekräftig waren.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), will diese Gutachten, den sogenannten Pflege-TÜV, bis Mitte des Jahres auf eine neue Grundlage stellen.

Zentrale Daten für die stationäre Pflege

63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt.

76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür (Dekubitus).

Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor.

  • Beispiel Dekubitusprophylaxe: 43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon (75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3 Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht.

  • Beispiel Freiheitseinschränkende Maßnahmen: Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen  wie Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor. 2012 war dies bei nur 88,8 Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz vor Stürzen.

  • Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung: Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3 Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei 80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012 ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen:  Auch aktuell fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten.

Zentrale Daten für die ambulante Versorgung

29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. 

3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem Dekubitus.

  • Beispiel Beratung bei Sturzrisiko: Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4 Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen – damals erhielten nur 49,9 Prozent eine Beratung.

  • Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre: Bei 5,5 Prozent der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei 85,7 Prozent der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall - so wurden hygienische Grundsätze nicht beachtet. 2012 waren die Maßnahmen bei 78,7 Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität gesteigert werden – auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht.

  • Beispiel Schmerzerfassung und -management: Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt  und es war daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies nicht statt. 2012 fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt. Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 126 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Er übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. 

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