Pflegefachkräfte sollen mehr Befugnisse erhalten
Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen werden in Deutschland in der Versorgung gegenwärtig noch nicht hinreichend genutzt, heißt es in dem Papier. Das sei auch eine Lehre aus der Pandemie. Die Fachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen als sie rechtlich derzeit eigenständig dürften. Damit blieben Potenziale für eine Verbesserung und Sicherstellung der Versorgung in der Fläche ungenutzt.
International gesehen übernehmen Pflegefachpersonen, insbesondere mit Bachelor- oder Masterabschluss, bereits häufig weitergehende, eigenverantwortliche Aufgaben in der Versorgung und tragen auch in multiprofessionellen Teams zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten bei, lautet die Argumentation. Im Papier wird ferner unterstrichen, dass es nicht darum geht, Befugnisse anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu beschneiden. Vielmehr solle der Pool der fachkompetenten Personen in der Versorgung erweitert werden, vor allem zur Sicherstellung der Versorgung in Zeiten des demografischen Wandels.
Konkret geht es um 17 Maßnahmen
Die vom Minister vorgestellten, aber noch nicht mit den Ressorts abgestimmten Punkte erhalten insgesamt 17 Maßnahmen. So sollen etwa entsprechend der Kompetenzen der Pflegefachkraft die Befugnisse bei der häuslichen Krankenpflege erweitert werden. Für zukünftige Versorgungsbereiche, zum Beispiel Level 1i-Krankenhäuser, Gesundheitskioske oder Primärversorgungszentren, soll dies geprüft werden. Dabei soll auch geklärt werden, in welchem Umfang Pflegefachpersonen eigenverantwortlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege verordnen können. Ferner ist geplant, dass in der Langzeitpflege im Rahmen eines Modellprojekts beim Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden soll, ob eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch Pflegefachpersonen zu gleichwertigen Begutachtungsergebnissen sowie einer Entlastung des MD führen könne.
Weiterhin ist geplant, das Berufsbild der Advanced Practice Nurse (APN, unter Einbeziehung der Community Health Nurse) nach internationalen Vorbildern zu etablieren. Dazu sollen entsprechende Befugnisse in der Versorgung abhängig von den erworbenen Kompetenzen eingeführt werden. Für Personen mit APN-Master-Abschluss sollen weitergehende Befugnisse bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln und von bestimmten Arzneimitteln geprüft werden.
Auch eine zentrale berufsständische Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene ist angedacht. Geprüft werden sollen Beteiligungsrechte bei Prozessen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen, so etwa die Entwicklung pflegerischer und interprofessioneller Leitlinien und Versorgungspfade sowie strukturierter Behandlungsprotokolle.
Bei Ärzteschaft und Pflege stößt das Vorhaben auf Zustimmung
Positiv aufgenommen wurden die Eckpunkte vom Deutschen Pflegerat. „Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR). Jeder einzelne Punkt sei ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend sei die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege.
Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll (SPD) begrüßte das Vorhaben: „Der Arztvorbehalt ist in vielen Bereichen veraltet“, erklärte sie. Pflegende bräuchten mehr und eigenständige Handlungsspielräume. Das diene der Versorgungsqualität und der Berufszufriedenheit gleichermaßen.
Auch in der Ärzteschaft stößt das Gesetzesvorhaben auf Unterstützung. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, steht die Notwendigkeit nicht in Frage, zitiert ihn die Zeitung Welt. Reinhardt sehe das Vorhaben eher als Entlastung für die Ärzteschaft: Angesichts der demografischen Entwicklung müssten in Zukunft weniger Ärzte eine größere Zahl von Menschen behandeln.