PID-Gegner kritisieren Bahrs Verordnungsentwurf

mg/dpa
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Der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums zur Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird parteiübergreifend kritisiert. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), sagte, die Verordnung sei "so formuliert, dass letztlich alle PIDs durchgeführt werden können, die nur verlangt werden".

Gegenüber der Zeitung "Die Welt" erläuterte Hüppe, schon in der Überschrift des Entwurfs sei von der "rechtmäßigen Durchführung der PID" die Rede. "Das Gesetz aber kennt diese rechtmäßige Durchführung nicht, sondern bestimmt ein Verbot der PID und dann einige Ausnahmen, in denen sie nicht strafbar ist. Davon weicht dieser Entwurf ab."Die Gesundheitsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, stört sich zudem daran, dass die Zahl der künftig zuständigen PID-Zentren in dem Entwurf nicht beschränkt wird. Bender, die wie Hüppe im Bundestag zu den unterlegenen PID-Gegnern gehörte, sagte der Zeitung: "Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten." Zu befürchten sei deshalb, dass "es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gibt".Vor einem Jahr hatte der Bundestag nach emotionaler Debatte die Untersuchungsmethode bei künstlichen Befruchtungen begrenzt zugelassen. Die im Reagenzglas erzeugten Embryonen werden dabei vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht, die eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. mg/dpa

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