PKV-Versicherte profitieren schneller als Kassenpatienten
Die Genehmigung neuer Methoden für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dauert zwischen 14 Monaten und 18 Jahren. Das ergab eine Studie der Universität Duisburg-Essen und des Essener Forschungsinstituts für Medizinmanagement, herausgegeben vom Wissenschaftlichen Institut des PKV-Verbandes. Im Vergleich dazu wurden die Kosten für Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet.
29 G-BA-Beschlüsse wurden unter die Lupe genommen
Die Studienautoren analysierten neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die in den letzten zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu wurden 29 G-BA-Beschlüsse zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Das Spektrum reichte von der Kapsel-Endoskopie zur Untersuchung des Dünndarms bis zu Biomarker-Tests bei Entscheidungen über Chemotherapie. Zahnärztliche Methoden waren nicht Gegenstand der Untersuchung.
Die Autoren weisen auch darauf hin, dass der Gesetzgeber dem G-BA inzwischen Fristen für die Bearbeitung gesetzt und die Dauer für die Bewertung verkürzt hat. Hintergrund für die unterschiedlich langen Zeiträume sind sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. In der PKV sind - ohne aufwendigen Genehmigungsprozess - grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig.
Die frühe Erstattung birgt aber auch ein Risiko
Die frühe Erstattung birgt aber laut Studienautoren auch ein Risiko: Von der PKV könnten auch Leistungen erstattet werden, die im G-BA im weiteren Bewertungsverlauf als "ohne medizinischen Nutzen" bewertet werden. Als ein Beispiel nennt die Studie die therapeutische Arthroskopie des Kniegelenks bei Gonarthrose.
Legt man die Bewertung des G-BA zugrunde, könnte in solchen Fällen eine Verringerung der Kosteneffektivität der Versorgung und im Einzelfall auch ein Patientenschaden durch Über- oder Fehlversorgung entstehen. Im Ergebnis entsteht hier nach Auffassung der Autoren ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang zu neuen Methoden und der Kosteneffektivität und Sicherung der Versorgungsqualität.
Die PKV sieht sich als Innovationsmotor bestätigt
Für die PKV belegt die Studie einmal mehr ihre Rolle als Innovationsmotor im Gesundheitswesen, da neue Verfahren und Medikamente bei ihr keine langwierigen Bewilligungsverfahren abwarten müssen. Der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak, erklärte: "Diese Innovationen werden dann vielfach - nach abgeschlossener Nutzenbewertung des G-BA - auch von der GKV für deren Versicherte übernommen. Im Ergebnis sichert die Dualität eine sehr gute und moderne Versorgung für alle Patienten."
Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walendzik und Carina Abels M.A., "Die Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung", Hrsg. Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP), Berlin, 2021