Entlastung der Krankenhäuser

Portalpraxen sollen Notfallversorgung übernehmen

pr/pm
Schleswig-Holstein will die Notaufnahmen in Krankenhäusern entlasten. Das Land hat Freitag einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt, der jetzt in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in begründeten Ausnahmefällen die Notaufnahmen der Krankenhäuser auch während der ärztlichen Sprechstundenzeiten entlastet werden können, indem weiterentwickelte Portalpraxen Notfallkapazitäten aufnehmen. Um die jetzt schon möglichen Kooperationsverträge zu erweitern, müsste das SGB V entsprechend geändert werden.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) betonte in seiner Rede vor dem Bundesrat dazu: „Was hier so sperrig klingt, ist nicht mehr und nicht weniger als ein zukunftsorientierter Beitrag zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit – hier im ärztlichen Notdienst. Es ist ein Beitrag zum planbaren Einsatz von extrem knappen Ressourcen, insbesondere von sehr begrenzten personellen Kapazitäten.“

Zitat aus dem Gesetzesantrag zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit im ärztlichen Notdienst mittels weiterentwickelter Portalpraxen:

„ Für eine zukunftssichere Ausgestaltung der Notfallversorgung bedarf es einer gezielten, die Sektoren „ambulant“ und „stationär“ übergreifenden Koordination. Ein geeignetes Instrument dafür könnten im zeitlichen Umfang von den „Anlaufpraxen“ zu „Portalpraxen“ fortentwickelte Anlaufstellen im Krankenhaus sein, wie sie durch das KHSG (Krankenhausstrukturgesetz) durch die Ergänzung des § 75 Absatz 1b SGB V für die sprechstundenfreien Zeiten bereits möglich wurden. Mit diesen „Portalpraxen“ im 24/7/365-Betrieb könnte sichergestellt werden, dass alle gesetzlich Krankenversicherten, die eigenständig und aus eigenem Entschluss (ohne Einweisungsschein) eine klinische Notaufnahme aufsuchen, zunächst in der „Portalpraxis“ vorgestellt werden. Dort würde dann über die Zuordnung des Patienten zur adäquaten Versorgungsebene entschieden. Dies kann auch dazu führen, dass eine Patientin oder ein Patient lediglich die Information erhält, dass ein Besuch beim Hausarzt oder Facharzt zur Abklärung ausreichend sei. Ziel ist explizit kein Angebot, das den Praxisbesuch bei einer niedergelassenen (Haus-)Ärztin bzw. einem niedergelassen (Haus-)Arzt voll ersetzt.“

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