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Präventionsempfehlung für 1,68 Euro

pr/pm
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Ab Januar 2017 können Ärzte ihren Patienten verhaltensbezogene Präventionsleistungen empfehlen. Lukrativ ist das für sie nicht.

Ärzte, die eine Präventionsempfehlung ausstellen, erhalten dafür eine Vergütung von rund 1,68 Euro - für einen Aufwand von zwei Minuten.

Vier Bereiche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert - Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum - und den Anspruch auf Präventionsempfehlungen in den Richtlinien zu den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefasst. Ziel ist, individuelle Risikofaktoren zu senken. Die Vorgaben sind im Präventionsgesetz von 2015 festgelegt.

Die Bescheinigung vom Arzt wird noch entwickelt

Ärzte, die ihren Patienten präventive Maßnahmen (zum Beispiel einen Sportkurs oder eine  Ernährungsberatung)  empfehlen wollen, können dies künftig auf einer - noch zu entwickelnden - Bescheinigung vermerken. Diese Präventionsempfehlungen haben die Krankenkassen bei der Beantragung von Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zu berücksichtigen. Die Kassen bezuschussen dann die Kosten für ein zertifiziertes Angebot oder bieten - ohne zusätzliche Kosten für die Versicherten - selbst solche Leistungen an. Präventionsleistungen könnten von den Versicherten weiterhin auch ohne eine ärztliche Empfehlung bei der Kasse beantragt werden.

Zahnärzte sind außen vor

Zahnärzte sind von den Richtlinienänderungen nicht betroffen, erklärt dazu die KZBV. Von den Handlungsfeldern für die Präventionsangebote, die der GKV-Spitzenverband im seinem Leitfaden näher definiert hat, ist der zahnärztliche Bereich nicht tangiert. Zahnärzte können weiterhin im Rahmen ihrer fachspezifischen Beratung Patienten über präventionsbezogene Maßnahmen  zur Mundgesundheit aufklären.

 

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