Praktische Informationen zu den Gesundheits-Apps
Seit Oktober 2020 können sich Patienten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) geprüfte Apps auf Rezept verschreiben lassen. Das regelt das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG). Das BfARM führt dazu ein DiGA-Verzeichnis. Doch wie sollen Ärzte und Patienten mit den neuen Möglichkeiten umgehen?
Jetzt haben Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) eine Handreichung zu den Apps im klinischen Alltag herausgegeben. Die Publikation bietet einen Überblick über Nutzen und Risiken der Apps und erklärt, wie man gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden ka
Die Handreichung für Ärzte wird ergänzt durch eine Patienteninformation. Sie gibt Hinweise darauf, was Patienten beim Umgang mit einer Gesundheits-App beachten sollten. Sie sollten sich zum Beispiel folgende Fragen stellen: Welchen Zweck verfolgt die App? Sind die Inhalte aktuell und verlässlich? Bin ich bereit, die App regelmäßig zu nutzen? Sind die Messwerte plausibel? Bin ich bereit, persönliche Daten zur Verfügung zu stellen? Wer ist der Anbieter – verdient er mit der Auswertung meiner Daten Geld?