Barley für Bestellerprinzip

Praxisverkäufer zahlt künftig Maklergebühr

mth/pm
Nachrichten
Wer als Praxiseigentümer seine Immobilie mithilfe eines Maklers verkaufen will, muss künftig die Courtage übernehmen: Die Maklergebühr soll bald der Auftraggeber zahlen, kündigte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) an. Ein Datum zur Einführung nannte sie nicht.

Der "Rheinischen Post" sagte Barley: "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren." Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. "Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer." Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. "Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch", sagte Barley.

Dem Blatt zufolge sieht der Immobilienverband IVD dadurch keine Entlastung für die Käufer, weil der Verkäufer die Provision dann auf den Kaufpreis aufschlage. Dadurch würde sich außerdem die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie erhöhen.

Das Bestellerprinzip gilt bei Mietobjekten bereits seit Juni 2015

Das Bestellerprinzip gilt bei Mietobjekten bereits seit Juni 2015

Das sogenannte Besteller-Prinzip gilt bereits bei derhttps://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/30305-mietpreisbremse-und-bestellerprinzip-ab-1-juni.html _blank external-link-new-window. Beimhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/wohngipfel.html _blank external-link-new-windowhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/wohngipfel.html _blank external-link-new-windowwar im September 2018 ein Maßnahmenbündel für eine bessere Wohnraumversorgung vereinbart worden, darunter als Aufgabe der Bundesregierung "die Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten".

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