Praxisverkäufer zahlt künftig Maklergebühr
Der "Rheinischen Post" sagte Barley: "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren." Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. "Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer." Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. "Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch", sagte Barley.
Dem Blatt zufolge sieht der Immobilienverband IVD dadurch keine Entlastung für die Käufer, weil der Verkäufer die Provision dann auf den Kaufpreis aufschlage. Dadurch würde sich außerdem die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie erhöhen.
Das Bestellerprinzip gilt bei Mietobjekten bereits seit Juni 2015
Das Bestellerprinzip gilt bei Mietobjekten bereits seit Juni 2015
Das sogenannte Besteller-Prinzip gilt bereits bei derhttps://www.mieterbund.de/presse/pressemeldung-detailansicht/article/30305-mietpreisbremse-und-bestellerprinzip-ab-1-juni.html _blank external-link-new-window. Beimhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/wohngipfel.html _blank external-link-new-windowhttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/09/wohngipfel.html _blank external-link-new-windowwar im September 2018 ein Maßnahmenbündel für eine bessere Wohnraumversorgung vereinbart worden, darunter als Aufgabe der Bundesregierung "die Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten".