Digitalisierung

Premiere für das E-Rezept in der PKV

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Zum ersten Mal hat die private Krankenversicherung das Ausstellen und Einlösen eines E-Rezepts sowie die anschließende Einreichung zur Kostenerstattung für ihre Mitglieder durchgespielt.

Als technische Voraussetzung war zunächst in Zusammenarbeit mit der gematik und weiteren Kooperationspartnern ein sicherer Online-Check-in geschaffen worden, berichtet die Interessenvertretung der Privaten Kranken- und Pflegeversicherer und ihrer Mitglieder.

Online-Check-in statt elektronische Gesundheitskarte

Beim Online-Check-in handelt es sich um ein kartenloses Verfahren, mit dem Privatversicherte ihre Krankenversichertennummer und weitere Stammdaten an Praxen via App übermitteln. Ohne Vorliegen der Krankenversichertennummer können Praxisteams keine E-Rezepte ausstellen und auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) privat versicherter Patientinnen und Patienten ist nicht möglich. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Nutzung des E-Rezepts und der ePA die elektronische Gesundheitskarte zentral.

So funktioniert der Online-Check-in: Versicherte scannen in einer App ihrer privaten Krankenversicherung einen von der Arztpraxis bereitgestellten QR-Code. Dieser enthält die KIM-Adresse der Praxis. Nach Zustimmung der Versicherten werden die Daten verschlüsselt an die Praxis übermittelt. „Von der Struktur her entspricht der übermittelte Datensatz dem Stammdatensatz für gesetzlich Versicherte, sodass die Anpassung der Praxissoftware wenig Aufwand erfordert“, versichert der PKV-Verband.

Neue Anwendungen kommen schrittweise

Zum weiteren Zeitplan bei der Implementierung der neuen digitalen Services schreibt der PKV-Verband: „Neben der Unterstützung des Online-Check-ins werden aktuell auch die Systemanpassungen für das Ausstellen und Einlösen von E-Rezepten für Privatversicherte vorgenommen. Privatversicherte werden schrittweise die Möglichkeit erhalten, den Online-Check-in und das E-Rezept zu nutzen.“

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