Ärztepräsident Reinhardt im Vorfeld zum Deutschen Ärztetag

„Profite dürfen nicht vor Patienteninteresse gehen“

pr
Investorenbetriebene MVZ, Krankenhausreform, Fachkräftegewinnung und Gesundheitskompetenz – die Themenpalette auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Essen ist groß. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, gab einen Einblick.

Ein Schwerpunktthema der Generaldebatte auf dem Deutschen Ärztetag vom 16. bis 19. Mai in Essen ist der Umgang mit dem zunehmenden Einfluss fachfremder Finanzinvestoren auf die ambulante Patientenversorgung in Deutschland. „Kommerzialisierung bleibt ein Thema“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt gestern auf einer Vorab-Pressekonferenz in Berlin. Er betonte, dass aus seiner Sicht Medizinische Versorgungszentren (MVZ) grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgungsstrukturen sind.

Investitionen in Gesundheitseinrichtungen seien nicht per se schlecht – kritisch werde es jedoch, wenn private Investitionen ausschließlich an hohe Renditeerwartungen geknüpft werden und Profite vor Patienteninteressen gehen. Das Patientenwohl müsse im Mittelpunkt stehen und die freie ärztliche Entscheidung unangetastet bleiben. Wichtig sei, sich einen Überblick zu schaffen, wie sich das Leistungsgeschehen durch MVZ verändert.

„Solidarbeiträge vor Abfluss in internationale Finanzmärkte schützen“

Reinhard verwies auf ein Positionspapier der BÄK, die Anfang des Jahres darin konkrete Vorschläge für eine gesetzliche Regulierung investorengestützter MVZ vorgelegt hatte. Er forderte unter anderem, die aus Solidarbeiträgen aufgebrachten Mittel für die Patientenversorgung vor einem Abfluss in internationale Finanzmärkte zu schützen. Ärztliche Entscheidungen müssten vor kommerziellen Fehlanreizen abgesichert werden, sagte er.

Die Generealdebatte werde sich ferner mit der Krankenhausreform befassen, kündigte Reinhardt weiter an. Unter anderem werde man die Pläne des Bundes für eine Neuorganisation der Krankenhausplanung und -vergütung aus ärztlicher Sicht beraten und eigene Vorschläge in die Debatte einbringen. Ein wichtiger Aspekt sei hier die Weiterbildung. Die von der Politik vorgesehene neue, feingliedrigere Krankenhausplanungssystematik mit sogenannten Leistungsgruppen werde dazu führen, dass einige ärztliche Weiterbildungsstätten nicht mehr die volle Weiterbildungszeit anbieten könnten. Hier gelte es, effiziente Strukturen zu etablieren und in den Dialog mit allen Beteiligten zu treten.

GOÄ-Novelle liegt in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministers

Neben Aussprachen zur Notfallreform werde es auch um die ausreichende Sicherung weiterer ärztlicher Fachkräfte gehen. Auch interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit spiele immer mehr eine Rolle. Zum Thema GOÄ-Novelle erwartete der Präsident keine Schwerpunktdiskussion. Die Reform liege jetzt in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministers.

Zwei weitere Schwerpunkte stehen auf dem Programm des Deutschen Ärztetags: Unter dem Titel „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ geht es um das Verständnis des ärztlichen Berufsbildes als Profession und die Herausforderungen, mit denen der ärztliche Berufsstand konfrontiert ist. Ein weiterer Aspekt wird die Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen sein. Bei der breit aufgestellten Diskussion wird es darum gehen, welchen Beitrag das Erziehungs-, Schul- und Berufsschulsystem zur Gesundheitsbildung im Kindes-, Jugend- und jungen Erwachsenenalter leisten kann. Am Donnerstag, 18. Mai, stehen zudem Wahlen für den Vorstand der Bundesärztekammer an. Gewählt werden sollen eine Präsidentin oder ein Präsident, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie zwei weitere Ärztinnen oder Ärzte.

Investorenbetriebene MVZ, Krankenhausreform, Fachkräftegewinnung und Gesundheitskompetenz – die Themenpalette auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Essen ist groß. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, gab einen Einblick.

Ein Schwerpunktthema der Generaldebatte auf dem Deutschen Ärztetag vom 16. bis 19. Mai in Essen ist der Umgang mit dem zunehmenden Einfluss fachfremder Finanzinvestoren auf die ambulante Patientenversorgung in Deutschland. „Kommerzialisierung bleibt ein Thema“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt gestern auf einer Vorab-Pressekonferenz in Berlin. Er betonte, dass aus seiner Sicht Medizinische Versorgungszentren (MVZ) grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgungsstrukturen sind.

Investitionen in Gesundheitseinrichtungen seien nicht per se schlecht – kritisch werde es jedoch, wenn private Investitionen ausschließlich an hohe Renditeerwartungen geknüpft werden und Profite vor Patienteninteressen gehen. Das Patientenwohl müsse im Mittelpunkt stehen und die freie ärztliche Entscheidung unangetastet bleiben. Wichtig sei, sich einen Überblick zu schaffen, wie sich das Leistungsgeschehen durch MVZ verändert.

„Solidarbeiträge vor Abfluss in internationale Finanzmärkte schützen“

Reinhard verwies auf ein Positionspapier der BÄK, die Anfang des Jahres darin konkrete Vorschläge für eine gesetzliche Regulierung investorengestützter MVZ vorgelegt hatte. Er forderte unter anderem, die aus Solidarbeiträgen aufgebrachten Mittel für die Patientenversorgung vor einem Abfluss in internationale Finanzmärkte zu schützen. Ärztliche Entscheidungen müssten vor kommerziellen Fehlanreizen abgesichert werden, sagte er.

Die Generealdebatte werde sich ferner mit der Krankenhausreform befassen, kündigte Reinhardt weiter an. Unter anderem werde man die Pläne des Bundes für eine Neuorganisation der Krankenhausplanung und -vergütung aus ärztlicher Sicht beraten und eigene Vorschläge in die Debatte einbringen. Ein wichtiger Aspekt sei hier die Weiterbildung. Die von der Politik vorgesehene neue, feingliedrigere Krankenhausplanungssystematik mit sogenannten Leistungsgruppen werde dazu führen, dass einige ärztliche Weiterbildungsstätten nicht mehr die volle Weiterbildungszeit anbieten könnten. Hier gelte es, effiziente Strukturen zu etablieren und in den Dialog mit allen Beteiligten zu treten.

GOÄ-Novelle liegt in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministers

Neben Aussprachen zur Notfallreform werde es auch um die ausreichende Sicherung weiterer ärztlicher Fachkräfte gehen. Auch interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit spiele immer mehr eine Rolle. Zum Thema GOÄ-Novelle erwartete der Präsident keine Schwerpunktdiskussion. Die Reform liege jetzt in der Verantwortung des Bundesgesundheitsministers.

Zwei weitere Schwerpunkte stehen auf dem Programm des Deutschen Ärztetags: Unter dem Titel „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ geht es um das Verständnis des ärztlichen Berufsbildes als Profession und die Herausforderungen, mit denen der ärztliche Berufsstand konfrontiert ist. Ein weiterer Aspekt wird die Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen sein. Bei der breit aufgestellten Diskussion wird es darum gehen, welchen Beitrag das Erziehungs-, Schul- und Berufsschulsystem zur Gesundheitsbildung im Kindes-, Jugend- und jungen Erwachsenenalter leisten kann. Am Donnerstag, 18. Mai, stehen zudem Wahlen für den Vorstand der Bundesärztekammer an. Gewählt werden sollen eine Präsidentin oder ein Präsident, zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie zwei weitere Ärztinnen oder Ärzte.

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