Problem bei Corona-Soforthilfen

Programmierfehler löst Datenleck bei Investitionsbank Berlin aus

mg/pm
Gesellschaft
390 Freiberufler und Kleinunternehmer, die am 27. März bei der Investitionsbank Berlin Soforthilfen beantragt haben, sind Opfer eines Datenlecks geworden. Ausweis-, Steuer- und Bankdaten gingen an Dritte.

Wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert, wies die Internetseite der Investitionsbank Berlin (IBB), über welche die Corona-Soforthilfen für Freiberufler und Kleinunternehmer beantragt werden können, am vergangenen Freitag "einen schwerwiegenden Programmierfehler auf".

Dieser führte laut Mitteilung dazu, dass AntragstellerInnen, die an diesem Tag in der Zeit zwischen 15:30 Uhr und 16:15 Uhr einen Antrag gestellt haben, jeweils die Antragsbestätigung einer anderen Person zugänglich gemacht wurde. Wer im genannten Zeitraum einen Antrag bei der IBB gestellt hat, müsse darum davon ausgehen, so die Datenschutzbeauftragte, dass seine Unternehmens-, Ausweis-, Steuer und Bankdaten an Dritte übermittelt wurden, heißt es. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die IBB von bis zu 390 betroffenen Personen aus.

Betroffene AntragstellerInnen werden ermittelt

Nachdem das Problem bekannt geworden war, hatte die Bank das Antragsverfahren umgehend ausgesetzt und erst wieder in Betrieb genommen, nachdem der Programmierfehler behoben war. Die IBB hat den Vorfall am Montag, den 30. März 2020 um 12 Uhr fristgerecht bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet. Hierzu ist sie gemäß Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verpflichtet. Die betroffenen AntragstellerInnen werden derzeit ermittelt und von der IBB informiert. Die Berliner Datenschutzbeauftragte wird diesen Prozess aufsichtsrechtlich begleiten, heißt es.

 

Wie die Berliner Datenschutzbeauftragte betont, waren die Daten der Betroffenen nicht allgemein zugänglich, sondern wurden ausschließlich anderen AntragstellerInnen wechselseitig zugänglich gemacht. Die Behörde fordert daher alle AntragstellerInnen, die im Zuge dieses Vorfalls unrechtmäßig Zugang zu den Daten anderer Personen erhalten haben, dazu auf, diese unverzüglich datenschutzgerecht zu löschen und entsprechende Ausdrucke zu vernichten. Die Daten dürften keinesfalls dauerhaft gespeichert oder auf andere Weise weiterverarbeitet werden, heißt es.

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