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Rauchender Mieter muss wieder bangen

jt/dpa
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Die Raucherwelt schaut gebannt auf diesen Prozess: In Düsseldorf droht einem rauchenden Mieter nach 40 Jahren die Kündigung. Im Januar schien er noch als sicherer Sieger. Nun muss er wieder bangen.

Das Glück schien sich gedreht und Friedhelm Adolfs (75) den Erfolg vor Gericht schon in der Tasche zu haben. Als Rentner Adolfs, seinem Anwalt zufolge "zweitbekanntester Raucher nach Helmut Schmidt", Ende Januar das Landgericht in Düsseldorf verließ, strahlte er wie ein Sieger. Doch inzwischen gilt der Ausgang seines Rechtsstreits als wieder völlig offen. Wegen "unzumutbarer Belästigung" seiner Nachbarn durch Tabakrauch war Adolfs der Mietvertrag fristlos gekündigt worden.

Zu lange mit der Kündigung gewartet

Das Amtsgericht hatte den Rauswurf im vergangenen Sommer bestätigt. Als Warnschuss für Millionen Raucher sorgte das Urteil für Aufsehen. Doch dann hatte das Landgericht als Berufungsinstanz erkennen lassen, dass es die Entscheidung des Amtsgerichts für falsch hält. Die Vermieterin habe zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr verstreichen lassen - nach Ansicht des Landgerichts war das zu lang. 

Ein Zeuge für mündliche Abmahnungen

Ein Urteil war das noch nicht, aber gemäß dieser vorläufigen Bewertung wäre die fristlose Kündigung rasch vom Tisch gewesen. Doch dann legte die Vermieterin nach: Keineswegs habe sie über ein Jahr lang tatenlos abgewartet, sondern Adolfs in der Zwischenzeit noch mehrfach mündlich abgemahnt. Ein Zeuge soll dies bestätigen können und ist für diesen Donnerstag vor Gericht geladen. Damit könnte sich das Blatt wieder zu Ungunsten des rauchenden Rentners wenden.

Fristlose Räumung droht

Jedenfalls hat das Gericht den ursprünglich bereits angesetzten Urteilstermin abgesetzt und ist erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen. Und über Adolfs baumelt wieder das Damoklesschwert der fristlosen Räumung der Parterre-Wohnung, in der er seit 40 Jahren lebt.

Nach der Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen war das Urteil des Amtsgerichts als weiterer Anschlag auf die Raucherfreiheit interpretiert worden. Rasch geriet er zu einem bundesweit beachteten Politikum und dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zu Teil. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf und erhielt viel Zuspruch - zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten.

Rechte verwirkt

Das Amtsgericht hatte in seinem Urteil der persönlichen Freiheit von Rauchern Grenzen aufgezeigt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer den gemeinsamen Hausflur verpestet, nicht lüftet, aber bei Beschwerden und Abmahnungen auf Durchzug schaltet - der sollte sich nicht allzu sehr auf das "Grundrecht" auf Qualmen in seinen vier Wänden verlassen. 

 

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