Hilfe beim Rauchausstieg

Rauchstopp: Drogenbeauftragter schlägt Anreize für Ärzte vor

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Ärzte sollten Raucher beim Ausstieg aus der Sucht unterstützen und dafür Anreize erhalten. Dafür hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, ausgesprochen.

„Wir müssen im Gesundheitssystem jetzt endlich alle an einem Strang ziehen“, forderte Blienert bei einer Dialogveranstaltung der Bundesinitiative „rauchfrei Leben“ am vergangenen Dienstag. „Dazu gehört auch, endlich für Ärztinnen und Ärzte die richtigen Anreize zu setzen.“

Da Nikotin extrem abhängig mache, sei es für die meisten langjährigen RaucherInnen unglaublich schwer, von der Zigarette loszukommen, erläuterte Blienert. „Umso wichtiger ist, dass jede beziehungsweise jeder die Hilfe beim Rauchausstieg bekommt, die sie oder er braucht. Denn mit fachkundiger Unterstützung sind die Chancen mindestens fünf Mal so hoch, dass es wirklich klappt.“

Eine im Rahmen der Veranstaltung vorgestellte Studie der Universität Essen zeigt, dass im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zwar grundsätzlich viele Hilfen finanziert werden könnten, dies in der Praxis aber kaum geschehe.

Rauchen darf nicht attraktiv sein

Die Bundesregierung hat zudem am vergangenen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Damit wird das bestehende Verbot des charakteristischen Aromas und von Aromastoffen in ihren Bestandteilen – wie Filter, Papier, Packungen oder Kapseln – auf „erhitzte Tabakerzeugnisse“ ausgeweitet.

Damit ist ein neuartiges Tabakerzeugnis gemeint, das erhitzt wird, um Nikotin und andere chemische Stoffe freizusetzen, die dann eingeatmet werden. Je nach seinen Eigenschaften ist dieses Erzeugnis laut Bundesregierung als „Rauchtabakerzeugnis“ oder als „rauchloses Tabakerzeugnis“ einzuordnen. Elektronische Zigaretten fallen laut Bundesregierung nicht darunter.

Unter „charakteristischen Aromen“ versteht man Geruch- beziehungsweise Geschmacksrichtungen, wie verschiedene Fruchtsorten, Kakao, Vanille oder Menthol, die sich vom eigentlichen Tabakgeschmack und -geruch unterscheiden und beim Rauchen deutlich wahrgenommen werden können. Diese Regelung galt bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, beispielsweise Menthol-Zigaretten.

Immer mehr Jugendliche rauchen

Die neuen nationalen Bestimmungen sind gemäß den Vorgaben der Delegierten EU-Richtlinie ab dem 23. Oktober 2023 in Deutschland anzuwenden. Durch das Verbot von charakteristischen Aromen soll das Rauchen insgesamt unattraktiver gemacht und die Raucherquote von Jugendlichen gesenkt werden.

Wie aus der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten hervorgeht, ist die Zahl der rauchenden Jugendlichen in Deutschland im vergangenen Jahr signifikant gestiegen. Laut der Erhebung rauchen mehr als 400.000 Minderjährige in Deutschland Zigaretten. Laut der Befragung hat sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt: 15,9 Prozent gaben an, regelmäßig Tabak zu konsumieren, 2021 lag der Anteil noch bei 8,7 Prozent.

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