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Regierung ändert Kartellrecht für Kassen

mg
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Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik am neuen Kartellrecht für Krankenkassen. Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP beraten an diesem Montag eine Änderung am bisherigen Gesetzentwurf.

Wie die Zeitung "Die Welt" berichtet, soll mit der Nachjustierung klargestellt werden, dass die Kassen auch künftig in bestimmten Fällen zusammenarbeiten können, ohne dass das Bundeskartellamt einschreitet. Grundsätzlich soll das Kartellamt die Kassen aber schärfer beaufsichtigen können. In einer Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums für die geplante Änderung, die der "Welt" vorliegt, heißt es: "Um der öffentlichen Kritik der Kassen zu begegnen und Missverständnissen vorzubeugen, erscheint es sinnvoll, eine klarstellende Ergänzung vorzunehmen." Danach soll das Bundeskartellamt verpflichtet werden, "bei der kartellrechtlichen Beurteilung der Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag besonders zu berücksichtigen".Auch das Bundeskartellamt sieht HandlungsbedarfGleiches gelte für den Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Kliniken, heißt es weiter. Der Änderungsantrag soll spätestens Ende dieses Monats im Wirtschafts- und im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten werden. Hintergrund der Klarstellung ist laut "Welt" die zahlreiche Kritik der Krankenkassen, der Opposition und aus den Reihen der Koalition an dem Gesetzentwurf. Er passe nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der Krankenkassen, kritisierte ihr Spitzenverband. Die Opposition befürchtete eine Privatisierung des Gesundheitswesens. Kleine Krankenkassen dagegen erhoffen sich von den Plänen von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) Hilfe gegen ihre Konkurrenz. Ihr Argument: Die Marktmacht großer Kassen bringe den Wettbewerb in Gefahr. Auch das Bundeskartellamt sieht die Notwendigkeit, das Agieren der Krankenkassen genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies solle dann geschehen, wenn Kassen sich unternehmerisch verhielten, hatte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, versichert. Dies sei beispielsweise beim Erheben von Zusatzbeiträgen der Fall. In die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Kooperationen der Kassen - wie etwa bei der Bildung von Festbeträgen bei Arzneimitteln - werde aber nicht eingegriffen.

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