Regierung: KZBV erfüllt Berichtspflicht
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Zusammenführung aller Berichte bei einer zentralen Stelle oder eine Veröffentlichung der Berichte, wie von den Linken nachgefragt, sei nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber habe den Krankenkassen und den ärztlichen und zahnärztlichen Vereinigungen die organisatorische, personelle und sächliche Ausgestaltung der Stellen überlassen, heißt es in der Antwort. Dazu gehöre auch die Vorgehensweise, um Hinweise auf Fehlverhalten zu erhalten.
Nicht jedes Fehlverhalten ist eine Straftat
Das Schreiben weist explizit darauf hin, dass nicht jedes Fehlverhalten gleichsam eine Straftat darstellt. Ob ein Fehlverhalten vorliegt, entscheide ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Für einen aktuellen Bericht über die Arbeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den KVen und KZVen, wie ebenfalls von den Linken angefragt, bestehe kein Anlass. Die Stellen seien bereits vom Prüfdienst des Bundesversicherungsamtes geprüft worden.