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Regierung: Patientenrechte sind wirksam

pr
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Patienten können ihre Rechte bei Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen hervor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, welche Auswirkungen das Patientenrechtegesetz auf die "Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern" hat. Bereits heute können die Patienten ihre Rechte bei Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Es bestehe kein weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Weiterentwicklung der Patientenrechte werde beständig geprüft.

Maßnahmen und Vorgaben des G-BA

Die Regierung führt an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Patientenrechtegesetz verpflichtet worden ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit zu bestimmen und Mindeststandards für Risiko- und Fehlermeldesysteme festzulegen. Dazu gehöre etwa die sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie, die für den vertragsärztliche, -zahnärztliche, -psychotherapeutische und stationäre Versorgung gilt. Außerdem seien Vorgaben zum Notfallmanagement, zu Hygienemanagement und zur Arzneimitteltherapie getroffen worden.

Initiativen aus der Selbstverwaltung

Ferner verweist die Regierung auf Initiativen aus der Selbstverwaltung, die sich der Patientensicherheit angenommen haben. Dazu zählt etwa dasAktionsbündnis Patientensicherheitoder innerhalb desGesundheitsziele-Prozessesdas Nationale Gesundheitsziel Patientensicherheit.

Auch im zahnärztlichen Bereich gebe es Initiativen zur Patientensicherheit: Anfang 2016 ging das von BZÄK und KZBV entwickelte Berichts- und Lernsystem"CIRS dent - Jeder Zahn zählt!"an den Start, das  den Zahnarzt dabei unterstützt, Strategien zur Vermeidung von kritischen Ereignissen zu entwickeln und die Patientensicherheit zu verbessern.

11.822 Begutachtungsanträge in 2015

In ihrer Antwort an die Fraktion geht die Regierung auch auf Zahlenmaterial der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern und der Begutachtungsstatistik der MDK und des MDS ein. Demnach sind im Jahr 2015 11.822 Begutachtungsanträge gestellt und in 7.215 Fällen ist eine Sachentscheidung getroffen worden. In 2.078 Fällen ist ein Behandlungsfehler bejaht worden. Außerdem sind nach Angaben des MDS 14.828 Einzelfälle zu vermuteten Behandlungsfällen von einem der insgesamt 15 MDK mit einem Gutachten bearbeitet worden.

Service durch die Krankenkassen

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fragte auch nach den Aktivitäten der Krankenkassen, wenn es um die Unterstützung von Patienten geht, die  Schadensersatzansprüche verfolgen. Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf den Beratungsservice von Kassen, etwa durch Mitarbeiter oder Serviceteams, auf die Möglichkeit von Zweit- und Mehrfachbegutachtung und auf Beratungsalternativen wie etwa Rechtsanwälte oder Selbsthilfegruppen. Im Rahmen des Fehlermanagements stellen die Kassen auch immer wieder eine fehlende Begründbarkeit von Behandlungsfehlern fest.

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