RKI zur Händedesinfektion während der SARS-CoV-2-Pandemie
Die Bedeutung der Händehygiene gerät aktuell in der Corona-Pandemie noch einmal stärker ins Bewusstsein. Vor dem Hintergrund, dass ein Mangel an Desinfektionsmitteln herrscht, hat das RKI die Formulierungen auch hinsichtlich ihrer Qualität bewertet.
Zu Hause tut es die Seife
Zum internationalen Tag der Händehygiene, den die Weltgesundheitsorganisation 2009 initiierte, gibt das RKI ein epidemiologisches Bulletin mit den wichtigsten Fakten heraus und weist noch einmal darauf hin, dass Händedesinfektionsmittel in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen "das Mittel der Wahl" sind, ihr Einsatz in Privathaushalten allerdings "keinen Vorteil in Bezug auf die Inaktivierung von SARS-CoV-2" gegenüber dem gründlichen Waschen der Hände hat. Als knappes Gut sei das Desinfektionsmittel derzeit dem Gesundheitswesen vorzubehalten, um dort der Ausbreitung von SARS-CoV-2 entgegenzuwirken.
Folgende Punkte arbeitet das RKI heraus:
Die Bestandteile eines alkoholischen Händedesinfektionsmittels sind in der Regel 1-Propanol, Isopropanol (2-Propanol) und/oder Ethanol und Wasser.
Die Voraussetzungen zur Deklaration der Wirksamkeit bei Händedesinfektionsmitteln schlüsseln sich auf in die Wirksamkeit gegen Bakterien, gegen Hefen und zusätzlich gegen auch gegen Viren. Diese Zusammensetzung ist vor allen im Einsatz gegen das neuartige Coronavirus.
Beschaffenheit und Wirksamkeit:
Beschaffenheit und Wirksamkeit:
Bakterizidie
Levurozidie (wirksam gegen Hefen)
"Begrenzt viruzid" - wirksam gegen behüllte Viren (wie SARS-CoV-2)
"Begrenzt viruzid PLUS" - wirksam gegen behüllte Viren sowie die endemischen Ausbruchsviren Adeno-, Noro- und Rotaviren
"Viruzid" - wirksam gegen behüllte sowie die meisten unbehüllten Viren wie zum Beispiel Enteroviren
Die Voraussetzungen und Anforderungen zur Qualität und Unbedenklichkeit prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Aufgrund des Mangels an pharmazeutisch hergestellten und geprüften Desinfektionsmitteln wurden in Deutschland auch Mittel zugelassen, die nicht geprüft oder zu denen keinen Erfahrungsberichte vorliegen, wie etwa Lösungen, die Natriumhypochlorit und Hypochlorsäure enthalten. Diese müssen aber stets den Vorbedingung für den Einsatz nach Ausnahmezulassung (AV-BAuA) entsprechen und ihre Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, Qualität und Praktikabilität etabliert sein. Sie müssen außerdem der Giftzentrale des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden.
Zudem listet der RKI-Bericht die Alternativen und Modifikationen der WHO-Formulierungen auf. Bei der Eigenherstellung muss darauf geachtet werden, dass die Hersteller der Rohstoffe Analyse-Zertifikate dem Anwender vorlegen, um die Qualität und Unbedenklichkeit für die Anwendung zu gewährleisten.
Abschließend wird die Hautpflege nach der Händedesinfektion empfohlen.