S3-Leitlinie Implantate bei Antiresorptivatherapie
Diese Leitlinie wurde zur Indikation von Zahnimplantaten bei Patienten mit medikamentöser Behandlung durch Knochenantiresorptiva (inklusive Bisphosphonate) vorgelegt.
Antiresorptiva sind Substanzen, wie Bisphosphonate und Denosumab, die sowohl bei benignen Knochenstoffwechselstörungen als auch bei malignen Grunderkrankungen zur Therapie eingesetzt werden. Sie sollen verhindern, dass Knochenmasse abgebaut wird. Derartige Indikationen sind beispielsweise primäre und sekundäre Osteoporosen, das Multiple Myelom sowie ossäre Metastasierungen solider Tumore. Dieses ist vornehmlich beim Mamma- und Prostatakarzinom der Fall.
Unter der Therapie dieser Substanzen sind Nekrosen der Schleimhaut sowie des darunterliegenden Kieferknochens beobachtet worden, und zwar an all den Stellen, wo scharfe Kanten, Druckstellen, die Schleimhaut reizender Zahnersatz oder ähnliches im Spiel waren. Dieses wirft die Frage nach der Indikation von Zahnimplantaten bei derartig therapierten Patienten auf.
Empfehlungen der Leitlinienkommission
Die Leitlinienkommission hat nun eine Reihe von Punkten abgewogen und ihre Empfehlung abgegeben. Einige davon haben wir hier herausgestellt:
Der Patient soll vor einer geplanten Implantatinsertion über das individuelle Risiko einer Osteonekrose und über die dringliche Empfehlung zur strukturierten Nachsorge (inklusive dem Hinweis über diesbezügliche Folgekosten) informiert werden.
Die Knochenumbaurate und Neubildungsrate ist unter Antiresorptiva verringert. Dies könnte ein Argument für eine verlängerte Einheilzeit bis zur Belastung sein.
Implantate können jedoch wiederum durch Reduktion der Schleimhautbelastung zur Vermeidung von Prothesendruckstellen beitragen. Damit kann das diesbezügliche individuelle Osteonekroserisiko gesenkt werden.
Die Implantatindikation soll dahingehend überprüft werden, ob Prothesendruckstellen vermieden und damit mittelbar das Osteonekrose-Risiko gesenkt werden kann.
Eine engmaschige Nachsorge ist unumgänglich.
Die Langfassung der Leitlinie finden Siehier.