Sachsen führt landesweit 2G ein
In Sachsen wird somit nach der neuen Corona-Schutzverordnung die 2G-Regel (geimpft oder genesen) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Clubs und Bars gelten. Im öffentlichen Nahverkehr soll außerdem das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein.
Wie die sächsische Regierung mitteilte, soll die neue Corona-Schutzverordung nach einer verkürzten Anhörungsphase am 5. November verabschiedet werden. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lag in Sachsen laut Robert Koch-Institut am Dienstag bei 284,4, das ist auf Länderebene der höchste Wert. Zugleich sind nur 56,8 Prozent der Bürger geimpft, damit steht Sachsen am Ende der Rangliste der Bundesländer.