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Neue Corona-Schutzverordnung

Sachsen führt landesweit 2G ein

Ab Montag haben nur noch Geimpfte und Genesene Einlass in die Innenbereiche von Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in der Gastronomie. Auch bei Großveranstaltungen gilt draußen und drinnen 2G. Adobe Stock_Bihlmayerfotografie
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Politik
COVID-19-Pandemie
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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat das Kabinett in Sachsen heute beschlossen, dass die neue Corona-Schutzverordnung schon ab dem 8. November in Kraft tritt – mit neuen Maskenregeln und harten Einschnitte für Ungeimpfte.

In Sachsen wird somit nach der neuen Corona-Schutzverordnung die 2G-Regel (geimpft oder genesen) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Clubs und Bars gelten. Im öffentlichen Nahverkehr soll außerdem das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein.

Wie die sächsische Regierung mitteilte, soll die neue Corona-Schutzverordung nach einer verkürzten Anhörungsphase am 5. November verabschiedet werden. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner lag in Sachsen laut Robert Koch-Institut am Dienstag bei 284,4, das ist auf Länderebene der höchste Wert. Zugleich sind nur 56,8 Prozent der Bürger geimpft, damit steht Sachsen am Ende der Rangliste der Bundesländer.

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