"Seit 25 Jahren Kontrolle der Röntgenaufnahmen im Dienste der Patienten"
Laut Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg hatte die Landeszahnärztekammer die Zahnärztliche Stelle Röntgen einzurichten. Sie wurde am 1. März 1993 ins Leben gerufen. Seitdem stellt sie durch Prüfungen der Röntgenanlagen sicher, dass die geforderten Parameter eingehalten werden.
Röntgenverordnung – RöV – § 17a
Zu dem 25-jährigen Bestehen der Zahnärztlichen Stelle Röntgen gratuliert der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert: „Die Mitglieder der Zahnärztlichen Stelle Röntgen erfüllen ihre Aufgabe im Auftrag des Gesetzgebers seit 25 Jahren konstant und zuverlässig. Das ist eine enorme Leistung, auch angesichts der Anzahl zahnärztlicher Röntgenanlagen im Land, welche alle drei Jahre auf ihre Qualität hin geprüft werden müssen.“ Die Zahnärztliche Stelle stelle somit in erfolgreicher standespolitischer Selbstverwaltung die Qualität des Strahlenschutzes im zahnmedizinischen Bereich sicher.
Bei den 1.515 niedergelassenen Zahnärzten sind derzeit im Land Brandenburg etwa 2.300 zahnärztliche Röntgengeräte registriert. Die Zahnärztliche Stelle Röntgen besteht gegenwärtig aus sieben Zahnärzten, einem Klinikphysiker und einer Sachbearbeiterin.