Behindertenorientierte Zahnmedizin wird ausgezeichnet

Silberne Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft für Schulte und Cichon

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Zahnmedizin
Für ihre Verdienste in der zahnärztlichen Behandlung von Menschen mit Behinderungen haben Prof. Dr. Peter Cichon und Prof. Dr.  Andreas Schulte von der Universität Witten/Herdecke (UW/H) die Silberne Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft erhalten.

Beide Zahnmediziner hätten sich in ihrer gesamten beruflichen Laufbahn der Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen gewidmet und maßgeblich für die Implementierung „dieser so schwierigen wie dankbaren Aufgabe im zahnärztlichen Behandlungsspektrum“ gesorgt, begründeten die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und der Bundeszahnärztekammer ihre Wahl.

„Diese Ehrung ist eine besondere Anerkennung der jahrzehntelangen Arbeit aller am und für den Lehrstuhl tätigen Mitarbeitenden, Studierenden sowie Ärztinnen und Ärzte“, sagt Cichon. Cichon kam bereits 1987 für einen Lehrauftrag an die UW/H, wo er zunächst eine Abteilung für die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung gründete, aus der später dann ein eigener Lehrstuhl entstand.

Die U/WH ist bis heute einzige Hochschule in Deutschland mit eigenem Lehrstuhl für Behindertenorientierte Zahnmedizin, die damit auch ein integraler und verpflichtender Bestandteil des Studiums ist. Der Stiftungslehrstuhl wurde durch die Software AG-Stiftung ermöglicht, die ihn seit seiner Besetzung 2015 finanziert. Jedes Jahr werden rund 1.500 Patienten in der universitären Zahnklink behandelt. Ziel ist vor allem, mittels Prävention die Zähne der Patienten möglichst ein Leben lang zu erhalten. Dazu trägt auch das Angebot der „Mundsprechstunde“ bei, die mit einer Logopädin durchgeführt wird und helfen soll, den Schluckakt und den Mundschluss zu verbessern.

Der Schlüssel ist das Vertrauensverhältnis

Vor allem eine gelungene Kooperation zwischen Patient und Arzt sei für eine erfolgreiche Behandlung entscheidend, betont Schulte. Daher lege das Studium einen besonderen Fokus auf Kommunikation, um die Studierenden zu befähigen, flexibel und empathisch auf die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Patienten einzugehen.

Die BOZ-Abteilung behandele 90 Prozent der Patienten mit Behinderung mit Erfolg im Wachzustand, nur bei 10 Prozent sei eine Therapie in Vollnarkose erforderlich. „Die zahnärztliche Therapie an der UW/H steht damit im Einklang mit der UN-Behindertenkonvention aus dem Jahre 2006, die die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesundheitsversorgung fordert“, stellt die Uni fest.

Bis heute sei eine inklusive Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung in Deutschland kein Selbstverständnis, berichten Cichon und Schulte. „Für die Zukunft erwarten wir eine bessere Unterstützung unserer Arbeit seitens staatlicher Stellen und der Krankenkassen.“

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