Internationale Gesundheitsvorschriften bei Pandemien

So will Deutschland globale Gesundheitskrisen besser meistern

ao
Politik
Um schneller und effizienter auf globale Gesundheitskrisen wie die Corona-Pandemie reagieren zu können, hat das Bundeskabinett am Mittwoch grünes Licht für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gegeben.

„Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Für die richtige Reaktion würden im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage benötigt. Vor Ort wiederum brauche es in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. „Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglichst sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern“, betonte Warken.

Umsetzung der WHO-Übereinkunft bei Pandemien

Mit der Umsetzung internationaler Leitlinien soll der im Juni 2024 zwischen den WHO-Mitgliedstaaten getroffenen Übereinkunft für eine bessere weltweite Krisenreaktion bei künftigen Pandemien Rechnung getragen werden. Die dabei als Lehren aus den Problemen in der zwischenstaatlichen Kooperation entwickelten Änderungen bei internationalen Gesundheitsvorschriften sollen nun national verankert werden.

So soll der Begriff der „pandemischen Notlage“ in den Internationalen Gesundheitsvorschriften eingeführt werden. Die Ausrufung soll es dem WHO-Generaldirektor künftig ermöglichen, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie zu geben. Dies solle als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ erfolgen.

Der Prüfalgorithmus, der Meldungen über Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache an die WHO ermöglicht, soll angepasst werden. So sollen die Meldungen künftig schneller erfolgen.

Wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht, soll für die Vertragsstaaten ein Gebot eingeführt werden, sich rechtzeitig mit der WHO abzustimmen.

Vertragsstaaten sollen Kernkapazitäten vorhalten

Zudem sollen die Vertragsstaaten sogenannte Kernkapazitäten vorhalten, um auf Ereignisse reagieren zu können, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können. Dazu gehören Kapazitäten zu Labordiagnostik – auch auf regionaler Ebene –, Risikokommunikation, einschließlich dem Umgang mit Fehl- und Desinformation, sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fallmanagement.

Ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung soll den Aufbau der für die Internationalen Gesundheitsvorschriften notwendigen Kernkapazitäten unterstützen, um Finanzmittel effizienter zu nutzen. Die Umsetzung und Einhaltung der IGV soll wiederum ein Implementierungskomitee unterstützen. Im Rahmen des Gesetzes sollen außerdem die Begriffe Gerechtigkeit und Solidarität als feste Grundsätze der IGV aufgenommen werden.

Die Souveränität Deutschlands und nationale Schutzmaßnahmen blieben unberührt, betonte das BMG. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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