So wird die eGK für Flüchtlinge umgesetzt

jw
Aktuell wollen 14 Bundesländer die Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge einführen. Wie unterschiedlich weit sie auf diesem Weg sind, zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung.

Sobald sich Asylsuchende länger als 15 Monate in Deutschland befinden, können sie mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das deutsche Gesundheitssystem ohne Einschränkung nutzen. Ob sie die Gesundheitskarte schon früher erhalten, bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen. Das gilt auch für den Rahmenvertrag zur Einführung der eGK: Jede Landesregierung darf die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, einen solchen Rahmenvertrag abzuschließen - und ist frei, den gesetzlichen Rahmen eigenständig auszugestalten.

Aktuell wollen 14 Bundesländer die Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge einführen. Doch der Umsetzungsstand ist keineswegs einheitlich, wie eine im Februar 2016 veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt.

Die Bundesländer im eGK-Ranking

Vier Leitfragen erlauben der Studie, den jeweiligen Stand der Umsetzung abzubilden:

  • Wie weit ist der Beschluss zur Einführung des eGK schon umgesetzt?

  • Wie weit sind die Rahmenbedingungen auf Landesebene (Landesvereinbarung) gediehen?

  • Wie verteilt sich die Kostenverantwortung zwischen Land und Kommunen?

  • Liegt eine landesweit verbindliche Regelung vor oder entscheiden die einzelnen Kommunen?

Anhand einer Tabelle (oben links) werden für jede Frage vier mögliche Stufen beschrieben, auf einer Skala von 0 bis 3. Die Skala soll den Umsetzungsstand der eGK im jeweiligen Bereich anschaulich machen - und ermöglicht ein Ranking der Bundesländer (oben rechts). Ein Vergleich, in dem allerdings Bayern und Sachsen fehlen, da sie die eGK ablehnen.

Länderüberblick der Gesundheitskarte für Asylsuchende & Flüchtlinge (Bitte klicken zum Vergrößern)

Auf der Landkarte lässt sich das Ranking - als ein Ergebnis der Studie - auch farblich ablesen.

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