MDK-Reformgesetz

Spahn will Medizinischen Dienst der Krankenkassen umbauen

sg
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) umbauen: Die Kassen sollen an Einfluss verlieren, aber weiter finanzieren, die Aufsicht erhält Spahns Ministerium.

Hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 2. Mai den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen vorgelegt, das sogenannte MDK-Reformgesetz. Das sieht vor, dass die Kassen künftig bei den sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdiensten außen vor gelassen werden.

Um das zum Ausdruck zu bringen, wird die Institution, bei der bundesweit ungefähr 9.000 Beschäftigte arbeiten, eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts werden. Zugleich der Name geändert. Statt Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) heißt es jetzt Medizinischer Dienst (MD) beziehungsweise Medizinischer Dienst Bund (MD Bund).

Mit dem Gesetz soll der MD unabhängiger von den Kassen respektive dem GKV-Spitzenverband agieren, bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen sind geplant. Hierzu sieht der Gesetzesentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Die MD stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden unter Beibehaltung der föderalen Struktur einheitlich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung MD geführt.

  • Die Besetzung der Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein. Hauptamtlich bei Krankenkassen und deren Verbänden Beschäftigte sind nicht mehr in den Verwaltungsrat wählbar. Der Umstellungsprozess soll insgesamt nach maximal einem Jahr abgeschlossen sein.

  • Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und wie die MD - künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Medizinischer Dienst Bund (MD Bund) geführt, deren Mitglieder die MD sind. Die Umstellungsphase soll nach insgesamt maximal anderthalb Jahren abgeschlossen sein.

  • Aufsicht MD Bund: Der MD Bund, der von Vorstandsvorsitzendem und Stellvertreter geführt wird, untersteht der Aufsicht des BMG, nicht mehr dem GKV-Spitzenverband.

  • Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes werden weiterhin von den Krankenkassen durch eine Umlage aufgebracht. Die Pflegekassen tragen die Hälfte der Umlage. Auch der MD Bund wird über die Kassen finanziert.

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