Drittes Pandemiegesetz im Bundestag beraten

Spahn: „Wir wollen die Dynamik brechen und weiterhin schnell reagieren können"

silv
Im Bundestag wurde heute das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beraten. Es schreibt die Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort.

Die Entscheidung könnte schon Mitte November fallen. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit den Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Kritisiert wird, dass einige der aktuell geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie überzogen und wissenschaftlich nicht fundiert seien. Auch SPD und Union plädieren für eine Überarbeitung des Gesetzes, vor allem, um befürchtete Grundrechtseinschränkungen besser abzusichern.

Um die Vorgehensweise von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes war in den vergangenen Wochen Kritik aufgekommen, einige Bundestagsabgeordnete hatten ihm vorgeworfen, ihre Mitbestimmungsrechte nicht ausreichend zu beachten.

Der nach einer Corona-Erkrankung wieder genesene Spahn verteidigte die Vorgehensweise der Bundesregierung und sagte: „Mit diesem Gesetz, das wir jetzt beraten, bleiben die Mitsprache- und Entscheidungsrechte von Bundesrat und Bundestag gewahrt. Wenn das Parlament die epidemische Lage für beendet erklärt, enden auch alle Rechtsordnungen automatisch.“

Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass Spahn nach eigenem Ermessen Verordnungen erlassen könnte, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist". 

Die Forderungen von SPD, FDP, Linken und Grünen

Die SPD forderte heute im Bundestag ein einheitliches Vorgehen und sofortige Maßnahmen, um die Infektionen wieder nachverfolgen zu können. Es sei entscheidend, in der aktuellen Situation Kontakte zu reduzieren. Die beschlossenen Eingriffe in die Freiheitsrechte müssten besser erklärt und rechtssicher gemacht werden.

FDP-Fraktionschef Christian Lindner sprach von „empfindlichen Einschränkungen der Freiheit, die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen“ sehe er mit Skepsis und warnte vor einem Jojo-Effekt. Die Rechtsgrundlagen für die derzeit geltenden Teil-Lockdown-Maßnahmen seien „wackelig“, der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf „unzureichend“.

Susanne Ferschl, Die Linke, kritisierte, dass „ohne erkennbare Strategie“ in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen werde, damit schwinde die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ferschl sagte: „Die Krise ist nicht die Stunde der Exekutive, sie ist die Stunde der Parlamente.“

Die Grünen unterstützen die aktuellen Beschränkungen zwar grundsätzlich, fordern gleichzeitig aber auch mehr Transparenz und rechtliche Klarheit. Die Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz seien aus ihrer Sicht „nicht ausreichend, um Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen“. Es seien viele Chancen verpasst worden, eine „solide gesetzliche Grundlage“ zu schaffen.

Die wichtigsten Regelungen im künftigen Pandemie-Gesetz Laborkapazitäten: Digitale Einreiseanmeldung: Unterstützung für erwerbstätige Eltern: Anspruch auf Verdienstausfall: Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente: Impfprogramme:

Die wichtigsten Regelungen im künftigen Pandemie-Gesetz

Laborkapazitäten:

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Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente:

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