Spitzenverband ZNS wirbt für Zustimmung zur GOÄ-Novelle
Der Spitzenverband ZNS (SpiZ) begrüßt die Neuerungen in der GOÄ-Novelle zur Stärkung der Zuwendungsmedizin – das machte der Verband in einer Pressemitteilung deutlich. Mit der neuen GOÄ würden zahlreiche neue Leistungen in den Leistungskatalog aufgenommen. Insbesondere die konservative und sprechende Medizin werde aufgewertet. Im Spitzenverband ZNS haben sich verschiedene Berufsverbände zusammengeschlossen, darunter Verbände der Nervenärzte, Neurologen und Psychiater.
Laut SpiZ würden die meisten Arztgruppen profitieren
Aus Sicht des SpiZ würden die meisten Arztgruppen von der neuen GOÄ profitieren, da es insgesamt zu einem Honorarzuwachs im privatärztlichen Bereich komme. Insbesondere Leistungen in der direkten Patientenversorgung würden gestärkt und die Qualität dieser Versorgung verbessert. Zudem könnten zu vielen Leistungen Zuschläge generiert werden und es gebe kaum noch Abrechnungsausschlüsse, argumentiert der Spitzenverband.
Nach Jahrzehnten des Wartens auf eine Novellierung der GOÄ müsse diese nun „endlich auf den Weg gebracht werden“, machte der Verband weiter deutlich. Mit der neuen Regierung sei ein Umsetzen der GOÄ-Reform wahrscheinlicher geworden. Nun müsse die Ärzteschaft den Weg zur „Etablierung einer zeitgemäßen rechtssicheren Vergütung für die Versorgung von PKV-Patienten“ freimachen.
Im Fall der Ablehnung „werden alle verlieren"
Ein Scheitern der Abstimmung beim Deutschen Ärztetag mache die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unwahrscheinlich. „In diesem Fall werden alle verlieren“, warnt der Spitzenverband.
Die GOÄ wurde zuletzt 1996 angepasst. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der als fachliche Grundlage für eine Novellierung dienen kann. Da die GOÄ eine staatliche Verordnung ist, kann lediglich die Bundesregierung eine Reform der Gebührenordnung auf den Weg bringen.
Die BÄK will in der kommenden Woche beim 129. Deutschen Ärztetags in Leipzig ein breites Votum für den Entwurf der neuen GOÄ erzielen. Aus Sicht der BÄK verursacht die aktuelle Gebührenordnung, die seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurde, eine Vielzahl praktischer Probleme, Fehlanreize und Abrechnungsstreitigkeiten. Aus dem vorliegenden Novellierungsvorschlag ergibt sich der BÄK zufolge für die Breite der Ärzteschaft eine bessere Vergütung und eine Anpassung des Gebührenverzeichnisses an den medizinischen Fortschritt. Zudem sorge man für mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Initiative „GOÄneu – So nicht!" lehnt Entwurfsfassung ab
Unterstützung erhält die BÄK vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) sowie vom Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS-Verband). Hingegen lehnen etwa 25 Fachgesellschaften und Berufsverbände, die sich – unter Federführung der Deutschen Röntgengesellschaft – zur Initiative „GOÄneu – So nicht!“ zusammengeschlossen haben, die Novelle in der jetzigen Form ab. Sie halten den Entwurf für „in hohem Maße intransparent“. Zudem kritisieren sie, dass die Absenkung der Vergütungssätze zu einer unterschiedlichen Vergütung der ärztlichen Arbeitszeit führe.