Stipendium von 500 Euro monatlich für Zahnmedizinstudierende
Beginnend mit dem Wintersemester 2022/23 können sich erstmals jährlich und deutschlandweit bis zu zehn Studierende der Zahnmedizin nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung mit 500 Euro monatlich von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Sachsen-Anhalt bezuschussen lassen. Voraussetzung für die Förderung ist neben guten Studienleistungen die Ableistung der ans Studium anschließenden Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt.
Stipendium pauschal und nicht zweckgebunden
Mit bestandenem „Physikum“ erhalten die Studierenden so für den Rest ihrer Regelstudienzeit das monatliche Stipendium – pauschal und nicht zweckgebunden. Laut Information der KZV Sachsen-Anhalt müssen sich die Studierenden im Gegenzug dazu verpflichten, ihre Vorbereitungszeit für die vertragszahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durchzuführen – ob in Voll- oder Teilzeit ist dabei egal. Die KZV Sachsen-Anhalt unterstützt die Stipendiatinnen und Stipendiaten außerdem bei der Suche nach geeigneten Partnern zur Ableistung der Vorbereitungszeit sowie von freiwilligen und verpflichtenden Famulaturen.
KZV steht beratend zur Seite
„500 Euro monatliches Taschengeld und ein sorgloser Übergang in die Vorbereitungszeit sehe ich als ganz klares Win-Win-Szenario für jede junge Person, die unseren wunderschönen Beruf anstrebt“, kommentiert Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt. „Dazu kommt, dass wir den angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzten natürlich auch während ihrer gesamten Vorbereitungszeit beratend zur Seite stehen – gern auch darüber hinaus, aber das ist natürlich für die meisten Studierenden noch ferne Zukunftsmusik.“
Dem Zahnärztemangel entgegenwirken
Die KZV Sachsen-Anhalt betreibt mit ihrer Initiative aktive Maßnahmen, um dem drohenden Zahnärztemangel entgegenzuwirken. Von den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land, die heute in Ruhestand gehen, finde nur jede zweite beziehungsweise jeder zweite eine Nachfolge für die eigene Praxis, meldet die Körperschaft. Die Hälfte der Praxen im Land scheide somit endgültig aus der Versorgungslandschaft aus – mit den entsprechenden Konsequenzen für das Praxispersonal sowie die Patienten.
Aufgrund der Altersstruktur der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt werde dieses Missverhältnis in den kommenden Jahren noch dramatischer. Im Jahr 2030 würden von den circa 1.600 Zahnärztinnen und Zahnärzten im Land kaum mehr als 800 verbleiben, rechnet die KZV vor.
Strukturfonds: zusammen mit den Kassen – für Förderprogramme
Im vergangenen Jahr hatte die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt den KZV-Vorstand mit der Bildung eines Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen beauftragt. Dies ermöglicht der KZV, Förder- und Stipendienprogramme umzusetzen, die über den Strukturfonds – also mit paritätischer Beteiligung der Krankenkassen – finanziert werden. Darüber hinaus haben bereits erste Kommunen signalisiert, nicht nur Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung durch eigenes Engagement umzusetzen, sondern diese auch finanziell mitzutragen, berichtet die KZV.
Interessierte Zahnmedizin-Studierende deutscher Hochschulen können sich vom 15. April bis 15. Juli 2022 für das Stipendium bewerben. Weitere Informationen und das Online-Bewerbungsformular stehen zur Verfügung unter: www.zahni-stipendium.de