Telefonische AU bis zum 30. September verlängert
Mit der Sonderregelung zur Feststellung der AU können Versicherte telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der AU telefonisch ausstellen.
Auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), einem Angebot für Menschen mit komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankungen, bleibt die telefonische Beratung für alle Patientengruppen vorerst befristet bis zum 30.September 2021 erhalten. Der Beschluss tritt ab dem 1. Juli 2021 in Kraft.
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