G-BA verlängert Corona-Sonderregelung

Telefonische Krankschreibung bleibt bis Ende März

pr
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung Ende November ausgelaufen.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten ihre betroffenen Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden befragen und dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege sei einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich, so der G-BA.

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