Telefonische Krankschreibung bleibt bis Ende März
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten ihre betroffenen Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden befragen und dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege sei einmalig für weitere sieben Kalendertage möglich, so der G-BA.
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