Telematik: Kosten werden erstattet!

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Wer trägt welche Kosten für den Ausbau der Telematikinfrastruktur? Die Verhandlungen der Ärzte mit dem GKV-Spitzenverband sind gescheitert - die Zahnärzte haben ihre Hausaufgaben dagegen gemacht.

Die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur steht - dies kann zumindest die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vermelden. "Zusammen mit dem GKV-Spitzenverband konnte in der vorgegebenen Frist bis zum 31. März 2017 eine Grundsatzfinanzierungsvereinbarung aufgestellt werden, die nun dem Bundesgesundheitsministerium vorliegt", sagt Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Zahnarzt erhält vollständige Rückerstattung

In der sogenannten "Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS1 (Online-Rollout Stufe 1)"  ist die "volle Erstattung der Auslagen auf einem definierten Niveau" festgelegt. Wie hoch die Pauschalen für Erstausstattungs- und Betriebskosten sein werden, ist noch nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen. KZBV und GKV-Spitzenverband sind sich jedoch darüber einig, dass die Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die „günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspakets sowie eines Standard-Betriebspakets vollständig deckt“ und der Zahnarzt somit eine vollständige Rückerstattung erhält.

"Es war für beide Parteien schwierig, unter hohem Termindruck eine Vereinbarung zu treffen über Parameter, die zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht nicht feststehen", erklärt Buchholz. Vermutlich werde es daher noch mehrere Nachverhandlungen geben.

KBV: Schiedsgericht muss jetzt entscheiden

Die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband sind dagegen gescheitert. Hier soll nun das Bundesschiedsamt den entstandenen Streit schlichten, wobei das Verfahren bereits initiiert ist und eine Entscheidung noch im April erwartet wird.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat den Aufbau einer Telematikinfrastruktur vorgeschrieben. Für die Praxis müssen dafür neue technische Komponenten, wie ein Konnektor, angeschafft und installiert werden. Mit diesen Geräten kann die Praxis online an die sichere Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

In der ersten Stufe des sogenannten Online-Rollouts wird als erste Anwendung das "Versichertenstammdatenmanagement" eingeführt: Wird die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten in das Kartenterminal gesteckt, können die Stammdaten online auf Aktualität geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Der Wirkbetrieb hat bisher jedoch noch nicht begonnen. Konnektoren sind daher derzeit noch nicht im Handel verfügbar.

Die KZBV hat alle wichtigen Fragen und Antworten zum Ausbau der Telematikinfrastruktur zusammengefasst. Die FAQ-Liste finden Siehier.

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