TI auf alle Sozialversicherungsträger ausdehnen
Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) hat eine sogenannte Roadmap mit Forderungen aufgestellt, um die digitale Transformation in der sozialen Sicherung in Deutschland voranzutreiben. Eine der Forderungen: Die Telematikinfrastruktur (TI) sollte grundsätzlich durch alle Sozialversicherungsträger – und zwar unter angemessener Kostenbeteiligung - genutzt werden können.
Eine verstärkte Nutzung der TI durch alle Sozialversicherungsträger würde dazu beitragen, Verwaltungsverfahren mit medizinischen Bezügen zu verschlanken, heißt es in dem GVG-Papier. Dazu gehörten beispielsweise Anschlussheilbehandlungen, Reha-Antragsverfahren und Verfahren zur Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die TI könnte diese verfahren im Interesse der Beteiligten beschleunigen.
Digitalisierung wird durch zahlreiche Hürden ausgebremst
Digitale Angebote dürfen nicht an Ressortgrenzen aufhören. Nach aktueller Rechtslage würde etwa eine gesetzlich versicherte Patientin, die wegen einer Krebserkrankung behandelt wird und die der Übertragung von Daten in ihre elektronischen Patientenakte (ePA) zugestimmt hat, viele Informationen über diese Behandlung in ihrer ePA einsehen können. Die Daten der Behandlung ihrer berufsbedingten Krebserkrankung hingegen seien unter Umständen nicht in der ePA einsehbar – die Rechtsgrundlagen für eine entsprechende Datenübertragung werden gerade erst geschaffen.
Viele Fortschritte der Digitalisierung würden durch rechtliche, organisatorische und politische Hürden verlangsamt, heißt es in dem GVG-Papier weiter. Eine erfolgreiche und schnellere digitale Transformation sei jedoch von entscheidender Bedeutung, um den Sozialstaat der Zukunft serviceorientierter zu gestalten, seine Effizienz zu steigern und damit die langfristige Finanzierbarkeit zu sichern
Die GVG benennt in ihrer Roadmap des Forums Digitalisierung Handlungsfelder und formuliert zehn zentrale Forderungen an die Politik. Dazu gehört unter anderem die Vereinfachung rechtlicher Regelungen, der Abbau von Digitalisierungshürden und eine Modernisierung des Datenschutzes. Weiter zählt dazu die Etablierung digitaler Angebote als primärer Zugang zu Sozialleistungen oder eine Reform des Sozialdatenschutzes mit Fokus auf Künstliche Intelligenz. Die unterschiedlichen Akteure, Sektoren, Institutionen und Verwaltungsebenen werden aufgefordert, enger zu kooperieren, um den Sozialstaat fit für die digitale Zukunft zu machen.