Tierärzte bekommen erheblich mehr Honorar
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde zuletzt 1999 umfassend geändert. Wie die Bundestierärztekammer (BTK) mitteilt, war die Grundlage für die jetzt novellierte GOT eine Studie, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 2020 in Auftrag gegeben und auf wissenschaftlicher Basis überprüft wurde.
Diese Studie hatte ergeben, dass die tierärztlichen Gebühren nicht ausreichend waren. Bereits seit 2012 hatte die Bundestierärztekammer eine strukturelle Reform gefordert, um moderne Untersuchungsverfahren wie CT als Gebührenposition aufzunehmen.
Auf Basis der Studie wurden in der novellierten GOT die meisten Leistungspositionen signifikant erhöht, um eine Tierarztpraxis wirtschaftlich zu führen, teilt die Bundestierärztekammer mit. Allerdings basiere die Studie auf einer Umfrage, die bereits vor zwei Jahren durchgeführt wurde – somit seien aktuelle Ereignisse wie etwa steigende Energiekosten und Inflation nicht mitberücksichtigt.
Insofern falle die Erhöhung nun doch nicht so hoch aus, wie sie eigentlich notwendig gewesen wäre, erklärt die Kammer. Das Gebührenverzeichnis sei nun neugestaltet und soll eine bessere Verständlichkeit gewährleisten. Die Kammer empfiehlt den Tierärztinnen und Tierärzten, in den Bereichen, in denen dies möglich ist, ihre Preise regelmäßig im Rahmen der GOT an die Preissteigerung und die gestiegenen Praxiskosten anzupassen.
Einzelne Leistung kann mit dem bis zu vierfachen Gebührensatzes berechnet werden
Die einzelne Leistung kann laut neuer GOT mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der Tierarzt wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falls ab, insbesondere von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen. Dabei ist eine Unterschreitung des Einfachsatzes beziehungsweise Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) grundsätzlich unzulässig.
Zusätzlich zu den Leistungen werden gegebenenfalls angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu. Macht der Tierarzt einen Hausbesuch, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Betrieben) berechnen. Eine Behandlung besteht meist aus mehreren Schritten, also verschiedenen Positionen des Gebührenverzeichnisses.
Durch die Preisanpassungen steigen die Behandlungen der Tiere deutlich an. Einige Beispiele für Anpassungen bei besonders häufigen Behandlungsschritten:
Allgemeine Untersuchung mit Beratung Hund:einfacher Satz alt: 13,47 Euro. Einfacher Satz neu: 23,62 Euro
Allgemeine Untersuchung mit Beratung Katze:einfacher Satz alt: 8,98 Euro. Einfacher Satz neu: 23,62 Euro.
Kastration Hund männlich:einfacher Satz alt: 51,31 Euro. Einfacher Satz neu: 70,60 Euro.
Kastration Katze weiblich:einfacher Satz alt: 57,72 Euro. Einfacher Satz neu: 89,00 Euro.
Tierheime und Tierschutzverbände befürchten wegen der erhöhten Behandlungsgebühren, dass demnächst noch mehr Haustiere abgegeben oder ausgesetzt werden, weil die Halter sich ihre Tiere im Krankheitsfall nicht mehr leisten können.