Sondergutachten

Umweltschutz ist Gesundheitsschutz

mg
Gesellschaft
Die Bundesregierung sollte Umweltschutz und Gesundheitsschutz stärker vernetzen, fordert der Sachverständigenrat für Umweltfragen in einem neuen Gutachten. Er benennt vier zentrale Probleme.

Eine intakte Umwelt sei eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen, heißt es in dem Gutachten. Die Überschreitung von ökologischen Belastungsgrenzen hingegen habe auch erhebliche gesundheitliche Auswirkungen. Das Problem laut den ExpertInnen: „Trotz der jüngsten Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse und der COVID-19-Pandemie nehmen Politik und Gesellschaft diesen Zusammenhang noch immer nicht ernst genug."

Das Sondergutachten, dass am Montag in Berlin an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) übergeben wurde, beschreibt exemplarisch vier Umweltbelastungen, die für die Gesundheit eine hohe Bedeutung haben und dringend reduziert werden sollten:

  • Feinstaub in der Außenluft,

  • Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung,

  • PFAS und

  • Hitzestress.

Obwohl die europäischen Grenzwerte in Deutschland weitestgehend eingehalten werden, verursachen Feinstaubbelastungen in der Außenluft laut Umweltrat die höchsten umweltbezogenen Krankheitslasten. „Feinstaub trägt zu Atemwegserkrankungen bei und kann auch andere Organe und Organsysteme wie das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen.“ Verursacht wird Feinstaub seien vor allem durch den Verkehr und Verbrennungsprozesse in der Industrie und den Haushalten. Um die Luftqualität zu verbessern, seien daher speziell Maßnahmen im Verkehrssektor notwendig. Insbesondere sollten Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr gestärkt und der motorisierte Verkehr in der Stadt reduziert sowie entschleunigt werden.

Die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen gehört sowohl national als auch international zu den großen Gefahren. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung fördert die Entstehung und Ausbreitung resistenter Bakterienstämme. Der Umweltrat fordert darum, die Verwendung von Antibiotika in diesem Bereich weiter zu begrenzen – und Reserveantibiotika hier nicht einzusetzen. Der Beitrag der Tierhaltung zur Entstehung von Antibiotikaresistenzen zeige die Relevanz des One Health-Ansatzes, das heißt, die Notwendigkeit, die Gesundheit von Menschen, Tieren und ihrer Umwelt gemeinsam zu betrachten.

Menschen kommen mit einer Fülle von Chemikalien in Kontakt, die ein Risiko für die Gesundheit darstellen können. Die PFAS sind ein prominentes Beispiel hierfür. Mehr als 4.500 Vertreter dieser Stoffgruppe befinden sich derzeit in der Anwendung, heißt es in dem Gutachten. Sie werden in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, zum Beispiel als Textilbeschichtungen, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukten wie Zahnseide, sind in der Regel schwer bis nahezu gar nicht abbaubar, reichern sich in Organismen an und sind inzwischen in allen Umweltmedien und im Menschen nachweisbar. Da bei einzelnen Vertretern der Stoffgruppe nachgewiesen wurde, dass sie sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken können – beispielsweise auf die Fruchtbarkeit und auf die Immunabwehr von Kindern – unterstützt der Umweltrat den Vorschlag, PFAS als Stoffgruppe zu regulieren und alle nicht notwendigen Anwendungen zu beschränken.

Dass durch den Klimawandel Häufigkeit und Intensität von Hitzewellen auch in Deutschland zunehmen, ist bekannt. Im Sommer 2022 starben in Deutschland schätzungsweise 4.500 Menschen an Hitze, schreibt der Umweltrat. Hohe Temperaturen können Erkrankungen wie Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe oder Hitzschlag verursachen, aber auch Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen auslösen oder verschlechtern. Schwangere, Kinder, Ältere und Kranke sind besonders anfällig. Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen seien wirksame Mittel, um Hitzestress in der Zukunft zu begrenzen, heißt es in dem Gutachten, und „Hitzeaktionspläne, die unterschiedliche Maßnahmen zur Klimaanpassung bündeln, ein zentrales Instrument des Hitzeschutzes“.

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